Ein Vereinsabend fand am 29. November 1930 ſtatt, bei dem— neben muſikaliſchen Darbietungen— Herr Dr. Schulz einen Vortrag hielt über„Rauſchgifte ein Betäubungsmittel“. Dem Vorſtand des Vereins gehören an: Dr. Repp, I. Vorſitzender, Prof. Kabel, II. Vorſitzender, Oberrechnungsrat Enders, Schriftfuͤhrer, Buchhändler Saeng, Rechner; Präſident Dr. Hellwig, Hauptmann a. D. Oſtertag, Dr. G. Schulz, Chemiker, Höchſt a. M. Beiſitzer. Der Verein ſtiftete auch in dieſem Jahre 2 Prämien für die Abiturienten.
V. Mitteilungen an die Eltern.
1. Die Schulordnung haben alle Eltern erhalten. Die Kenntnisnahme hat der Vater bezw. deſſen Stellvertreter durch Unterſchrift beſtätigt. Die an Oſtern 1931 neu eintretenden Schüler erhalten ſie in den erſten Tagen des neuen Schuljahres.
2. Wir hoffen, daß die Eltern ihre Söhne die mannigfachen Vergnügungen, die ſich der Jugend heutzutage bieten, nur in beſcheidenem Umfang genießen laſſen, damit nicht durch dieſe Abhaltungen, ſowie durch allzugroßen Sportbetrieb oder durch übertriebene Vereinstätigkeit die Leiſtungen der Schüler ungünſtig beeinflußt werden.
3. Es wird vielfach von den Lehrern über mangelnden Fleiß einzelner Schüler geklagt. Die un— genügende Erfüllung der Pflichten der Schüler der Schule gegenüber gefährdet die Verſetzung. Beſonders bei ſchwächeren Schülern empfiehlt es ſich, wenn das Elternhaus mit der Schule in Verbindung bleibt. Alle Lehrer und die Direktion ſind ſtets zur Rückſprache bereit. Um ein Verfehlen oder unnötiges Warten zu verhüten, iſt es gut, wenn die Zeit der Ausſprache vorher ſchriftlich oder mündlich verabredet wird. Während des Unterrichts ſind die Lehrer nicht zu ſprechen.
4. Es iſt erſtaunlich, wie viele Dinge in der Schule, in den Schulhäuſern, ſowie in der Turnhalle verloren werden. Trotz Ausſtellen im Fundkaſten und Bekanntmachung in den Klaſſen melden ſich die Verlierer nicht. Leicht hört man da: Es iſt mir geſtohlen worden.
5. Um die Eltern zum letzten Mal auf die Leiſtungen ihrer Söhne aufmerkſam zu machen, erhält ein Teil der Schuler zu Weihnachten eine kurze Mitteilung über ſeine Leiſtungen. Wenn keine Mitteilung kommt, iſt das Herbſtzeugnis maßgebend. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß es keine Sicherheit für die Verſetzung an Oſtern darſtellt, wenn eine ſolche Mitteilung nicht kommt.
6. Wenn die Eltern ihren Söhnen wegen mangelhafter Leiſtungen Privatunterricht erteilen laſſen wollen, empfiehlt es ſich, mit der Direktion oder den Lehrern Rückſprache zu nehmen und nicht auf Grund einer Zeitungsanzeige einen Lehrer zu wählen.
7. Freiſtellen gibt es für würdige und bedürftige Schüler aller Klaſſen. Geſuche müſſen auf dem vorgeſchriebenen, von der Direktion ausgegebenen Vordruck nach Semeſterſchluß im Laufe der Oſterferien, ſpäteſtens bis zu deren Ende, bei der Direktion eingereicht werden. An genaue Aus— füllung des Vordrucks wird auch hier erinnert. Die Erfahrungen des letzten Jahres veranlaſſen uns, nochmals ausdrücklich auf die Anmerkung zu Nr. 11 des Fragebogens hinzuweiſen, und wir empfehlen den Geſuchſtellern, ſofort bei Einreichung des Geſuches an die Direktion die geforderte Beſcheinigung beizulegen. Unterlaſſung dieſer Vorſchrift hat u. U. die Nichtgenehmigung zur Folge. Auch für alle Schüler, die bereits eine Freiſtelle hatten, müſſen die Geſuche erneuert werden. Allen Kriegs⸗ waiſen(Voll- und Halbwaiſen) wird eine Freiſtelle gewährt, wenn die Noten dieſer Schüler in Betragen, Aufmerkſamkeit und Leiſtungen den Bedingungen für die Verleihung von Freiſtellen entſprechen, auf jeden Fall müſſen Geſuche auch hier rechtzeitig eingereicht werden. Alle Schüler aus VI— IIIb, für die eine Freiſtelle beantragt wird, müſſen die Geſamtnote 2 haben, Schüler aus IIIa und IIb können ausnahmsweiſe„beim Vorliegen ganz beſonderer Verhältniſſe“ auch die Geſamtnote 3 haben. Dieſe Note genügt für Ila— la. Nur die von der Direktion ausgegebenen Fragebogen dürfen benutzt werden.
8. Ferienordnung für 1931/32: Pfingſten: 24. bis 31. Mai; Sommer: 18. Juli bis 16. Auguſt; Herbſt: 27. September bis 11. Oktober; Weihnachten: 20. Dezember bis 4. Januar 1932. Die ange⸗ gebenen Tage ſind ganze Ferientage. Die Oſterferien 1931 beginnen Sonntag, 29. März.
9. Der Beginn der Sommerferien— Samstag, 18. Juli— iſt den Schülern rechtzeitig im Januar mitgeteilt worden. Mit Rückſicht auf die Ordnung der Schule und der Schüler bitten wir die Eltern, ihre etwa geplanten Sommerreiſen in die Zeit der Ferien zu verlegen und von der Einreichung von Geſuchen um Erteilung von Urlaub vor Beginn der Ferien oder im Anſchluß an dieſe abzuſehen.
10. Alle Schulen Heſſens ſind dem Herrn Staatspräſidenten Adelung unterſtellt. Die Behörde heißt:„Miniſterium für Kultus und Bildungsweſen“— abgekürzt Kultusminiſterium. Der oberſte Leiter der Schulen iſt Herr Miniſterialdirektor Urſtadt.
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