3. Es wird vielfach von den Lehrern über mangelnden Fleiß einzelner Schüler geklagt. Die un— genügende Erfüllung der Pflichten der Schüler der Schule gegenüber gefährdet die Verſetzung. Beſonders bei ſchwächeren Schuülern empfiehlt es ſich, wenn das Elternhaus mit der Schule in Verbindung bleibt. Alle Lehrer und die Direktion ſind ſtets zur Rückſprache bereit. Um ein Verfehlen oder unnötiges Warten zu verhüten, iſt es gut, wenn die Zeit der Ausſprache vorher ſchriftlich oder mündlich verabredet wird. Während des Unterrichts ſind die Lehrer nicht zu ſprechen.
4. Es iſt erſtaunlich, wie viele Dinge in der Schule, in den Schulhäuſern, ſowie in der Turnhalle verloren werden. Trotz Ausſtellen im Fundkaſten und Bekanntmachung in den Klaſſen melden ſich die Verlierer nicht. Leicht hört man da: Es iſt mir geſtohlen worden.
5. Um die Eltern zum letzten Mal auf die Leiſtungen ihrer Söhne aufmerkſam zu machen, erhält ein Teil der Schüler zu Weihnachten eine kurze Mitteilung über ſeine Leiſtungen. Wenn keine Mitteilung kommt, iſt das Herbſtzeugnis maßgebend. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß es keine Sicherheit für die Verſetzung an Oſtern darſtellt, wenn eine ſolche Mitteilung nicht kommt.
6. Wenn die Eltern ihren Söhnen wegen mangelhafter Leiſtungen Privatunterricht erteilen laſſen wollen, empfiehlt es ſich, mit der Direktion oder den Lehrern Rückſprache zu nehmen und nicht auf Grund einer Zeitungsanzeige einen Lehrer zu wählen.
7. Beſonders die Eltern derjenigen Schüler, die Oſtern 1930 Quintaner werden, machen wir darauf aufmerkſam, daß von dieſer Klaſſe an ein Atlas ein unentbehrliches Hilfsmittel iſt. Der Atlas iſt die Grundlage des Geographieunterrichts bis einſchließlich Oberprima, alſo 8 Jahre lang. Zur Anſchaffung möchten wir den an unſerer Schule ſeit Jahren benutzten Schulatlas für höhere Lehranſtalten von Diercke — große Ausgabe— empfehlen. Er enthält auf 156 Seiten Karten. Auch nach der Schulzeit, ſowie in der Familie, wird dieſer Atlas eine gern und häufig benutzte Quelle geſuchten Rates ſein können. Als Oſtergabe, am Geburtstag oder an Weihnachten, wäre er ein wertvolles Geſchenk. Der Ladenpreis iſt zur Zeit 11 Mk.
Für Primaner und Sekundaner iſt ein lateiniſch-deutſches Wörterbuch ein notwendiger Beſitz. Auch dieſes Buch eignet ſich zu Geſchenken.
8. Das Schulgeld hat ab 1. Oktober 1929 eine Neuregelung erfahren(ſiehe im letzten Schul— geldzetted.
9. Freiſtellen gibt es für würdige und bedürftige Schüler aller Klaſſen. Geſuche müſſen auf dem vorgeſchriebenen, von der Direktion ausgegebenen Vordruck nach Semeſterſchluß im Laufe der Oſterferien, ſpäteſtens bis zu deren Ende, bei der Direktion eingereicht werden. An genaue Aus— füllung des Vordrucks wird auch hier erinnert. Die Erfahrungen des letzten Jahres veranlaſſen uns, nochmals ausdrücklich auf die Anmerkung zu Nr 11 des Fragebogens hinzuweiſen, und wir empfehlen den Geſuchſtellern, ſofort bei Einreichung des Geſuches an die Direktion die geforderte Beſcheinigung beizulegen. Unterlaſſung dieſer Vorſchrift hat u. U. die Nichtgenehmigung zur Folge. Auch für alle Schüler, die bereits eine Freiſtelle hatten, müſſen die Geſuche erneuert werden. Allen Kriegs⸗ waiſen(Voll- und Halbwaiſen) wird eine Freiſtelle gewährt, wenn die Noten dieſer Schüler in Betragen, Aufmerkſamkeit und Leiſtungen den Bedingungen für die Verleihung von Freiſtellen entſprechen, auf jeden Fall müſſen Geſuche auch hier rechtzeitig eingereicht werden. Alle Schüler aus VI— IIIb für die eine Freiſtelle beantragt wird, müſſen die Geſamtnote 2 haben, Schüler aus IIIa und IIb können ab Oſtern 1930 ausnahmsweiſe„beim Vorliegen ganz beſonderer Verhältniſſe“ auch die Geſamtnote 3 haben. Dieſe Note genügt für Ila—la. Nur die von der Direktion ausgegebenen Fragebogen dürfen benutzt werden.
10. Ferienordnung für 1930/31: Pfingſten: 8. Juni bis 15. Juni; Sommer: 5. Juli bis 3. Auguſt; Herbſt: 28. September bis 12. Oktober; Weihnachten: 21. Dezember bis 5. Januar 1931. Die angegebenen Tage ſind ganze Ferientage. Die Oſterferien 1931 beginnen Sonntag 22. März.
11. Der Beginn der Sommerferien— Samstag. 5. Juli— iſt den Schuͤlern rechtzeitig im Januar mitgeteilt worden. Mit Rückſicht auf die Ordnung der Schule und der Schüler bitten wir die Eltern, ihre etwa geplanten Sommerreiſen in die Zeit der Ferien zu verlegen und von der Einreichung von Geſuchen um Erteilung von Urlaub vor Beginn der Ferien oder im Anſchluß an dieſe abzuſehen.
12. Alle Schulen Heſſens ſind dem Herrn Staatspräſidenten Adelung unterſtellt. Die Behörde heißt:„Miniſterium für Kultus und Bildungsweſen“— abgekürzt: Kultusminiſterium. Der oberſte Leiter der Schulen iſt Herr Miniſterialdirektor Urſtadt, der Referent unſerer Anſtalt iſt Herr Staatsrat Block.
13. Die Verwaltung der Stadt Darmſtadt, die die Koſten der Drucklegung dieſes Jahresberichtes trägt, hat uns gebeten, deſſen Umfang mit Rückſicht auf die Finanzlage der Stadt nach Möglichkeit zu beſchränken, um die Druckkoſten zu verringern. Es mußte daher manches ganz weggelaſſen, anderes ſtark— noch mehr wie im vorigen Jahre— gekürzt werden.
14. Wir bitten die Eltern unſerer Schüler, von dieſen„Mitteilungen an die Eltern“ Kenntnis zu nehmen.
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