Grundlage des Geographieunterrichts bis einſchließlich Oberprima, alſo 8 Jahre lang. Zur Anſchaffung möchten wir den an unſerer Schule ſeit Jahren benutzten Schulatlas für höhere Lehranſtalten von Diercke— große Ausgabe— empfehlen. Er enthält auf 156 Seiten Karten. Auch nach der Schulzeit, ſowie in der Familie, wird dieſer Atlas eine gern und häufig benutzte Quelle geſuchten Rates ſein können. Als Oſtergabe, am Geburtstag oder an Weihnachten, wäre er ein wertvolles Geſchenk. Der Ladenpreis iſt zur Zeit 11 Mk.
Für Primaner und Sekundaner iſt ein lateiniſch-deutſches Wörterbuch ein notwendiger Beſitz. Auch dieſes Buch eignet ſich zu Geſchenken.
8. Das Schulgeld beträgt vom 1. April 1927 ab(nach der Verfügung des Landesamtes vom 28. Februar 1927) monatlich Mk. 17.50; bei 2, 3, 4, 5 und 6 Geſchwiſtern Mk. 14.50; 11.50; 9.—; 6.50 und 4 Mk.
9. Freiſtellen gibt es für würdige und bedürftige Schüler aller Klaſſen. Geſuche müſſen auf dem vorgeſchriebenen, von der Direktion ausgegebenen Vordruck nach Semeſterſchluß im Laufe der Oſter— ferien, ſpäteſtens bis zu deren Ende, bei der Direktion eingereicht werden. An genaue Ausfüllung des Vordrucks wird auch hier erinnert. Die Erfahrungen des letzten Jahres veranlaſſen uns, nochmals ausdrücklich auf die Anmerkung zu Nr. 11 des Fragebogens hinzuweiſen, und wir empfehlen den Geſuch— ſtellern, ſofort bei Einreichung des Geſuchs an die Direktion die geforderte Beſcheinigung beizulegen. Unterlaſſung dieſer Vorſchrift hat u. U. die Nichtgenehmigung zur Folge. Auch für alle Schüler, die bereits eine Freiſtelle hatten, müſſen die Geſuche erneuert werden. Allen Kriegswaiſen(Voll- und Halb⸗ waiſen) wird eine Freiſtelle gewährt, wenn die Noten dieſer Schüler in Betragen, Aufmerkſamkeit und Leiſtungen den Bedingungen für die Verleihung von Freiſtellen entſprechen, auf jeden Fall müſſen Geſuche auch hier rechtzeitig eingereicht werden.
10. Ferienordnung für 1928/29: Pfingſten: 27. Mai bis 3. Juni; Sommer: 14. Juli bis 12. Auguſt; Herbſt: 30. September bis 14. Oktober; Weihnachten: 23. Dezember bis 6. Januar 1929. Die angegebenen Tage ſind ganze Ferientage.
11. Der Beginn der Sommerferien— Samſtag, 14. Juli— iſt den Schülern rechtzeitig im Januar mitgeteilt worden. Mit Rückſicht auf die Ordnung der Schule und der Schüler bitten wir die Eltern, ihre etwa geplanten Sommerreiſen in die Zeit der Ferien zu verlegen und von der Einreichung von Geſuchen um Erteilung von Urlaub vor Beginn der Ferien oder im Anſchluß an dieſe abzuſehen.
12. Alle Schulen Heſſens ſind dem Herrn Staatspräſidenten Adelung unterſtellt. Die Behörde heißt:„Miniſterium für Kultus und Bildungsweſen“— abgekürzt: Kultusminiſterium. Der oberſte Leiter der Schulen iſt Herr Miniſterialdirektor Urſtadt, der Referent unſerer Anſtalt iſt Herr Staatsrat Block.
VI. Bekanntmachungen.
Anmeldungen neu eintretender Schüler werden— ſoweit die Anmeldung noch nicht erfolgt iſt— Samstag, 21. April 1928, vormittags 9—412 im Direktorzimmer des Realgymnaſiums entgegengenommen. Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule, Geburtsſchein(oder Familienbuch) und Impfſchein ſind vor— zulegen. Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, 23. April 1928, von 9 Uhr ab ſtatt. Der Unter⸗ richt beginnt in allen Klaſſen Dienstag, 24. April 1928, um 8 Uhr.
Sprechſtunden der Direktion— ſoweit nicht dienſtliche Verhinderungen vorliegen— täglich von 11—42 Uhr auf dem Amtszimmer, nicht in der Privatwohnung. In wichtigen Fällen empfiehlt ſich vor— herige Anmeldung.— Das Rg. iſt an die Fernſprechleitung der Stadt Darmſtadt angeſchloſſen und durch Anruf über die Poſt durch„Stadtamt“ zu erreichen.
Darmſtadt, im März 1928..... Kirchſtraße 22. Die Heſſiſche Direktion des Realgymnaſiums:
Oberſchulrat Ritſert,
Oberſtudiendirektor.


