Jahrgang 
1927
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Der Beginn der Sommerferien Sanſtag, 16. Juli iſt den Schüuͤlern rechtzeitig mitgeteilt worden. Im Intereſſe der Ordnung der Schule und der Schüler bitten wir die Eltern, ihre etwa ge⸗ planten Sommerreiſen in die Zeit der Ferien zu verlegen und von der Einreichung von Geſuchen um Erteilung von Urlaub vor Beginn der Ferien oder im Anſchluß an dieſe abzuſehen.

Durch eine Verfügung des Landesamtes für das Bildungsweſen vom 3. März 1927 zu Nr. 5858 ſind ſämtliche Schüler und Schülerinnen der ſtaatlichen höheren Schulen des Volksſtaates Heſſen gegen Unfälle beim Schulbeſuch pflichtmäßig verſichert. Der Verſicherungsbeitrag beträgt im Jahr für jeden Schüler 70 Pfennig und iſt ſpäteſtens bis zum 15. Mai, am beſten zugleich mit dem Schulgeld, zu zahlen.

VI. Bekanntmachungen.

Anmeldungen neu eintretender Schüler werden ſoweit die Anmeldung noch nicht erfolgt iſt Samstag, 22. April 1927, vormittags 9 12 im Direktorzimmer des Realgymnaſiums entgegengenommen. Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule, Geburtsſchein(oder Familienbuch) und Impfſchein ſind vor zulegen. Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, 25. April 1927, von 9 Uhr ab ſtatt. Der Unter⸗ richt beginnt in allen Klaſſen Dienstag, 26. April 1927, um 8 Uhr.

Sprechſtunden der Direktion ſoweit nicht dienſtliche Verhinderungen vorliegen täglich von 11 12 Uhr. In wichtigen Fällen empfiehlt ſich vorherige Anmeldung. Das Rg. iſt an die Fernſprech⸗ leitung der Stadt Darmſtadt angeſchloſſen und durch Anruf über die Poſt durchStadtamt zu erreichen. Darmſtadt, im März 1927. Airchſtraße 2s. Die Direktion des Realgymnaſiums: Oberſchulrat Ritſert,

Oberſtudiendirektor.

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