Jahrgang 
1917
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Von den Schülern unſerer Anſtalt haben 943(alſo 80%) von dieſer Verſicherung Gebrauch gemacht. Die jährliche Prämie beträgt für jeden Schüler mit Einſchluß der Unfälle auf dem direkten ununterbrochenen Wege zur Schule und zurück, einerlei, ob dieſer Weg zu Fuß oder mit Benutzung eines der üblichen Trausportmittel(wie Eiſen⸗ oder Straßenbahn, Fahrrad uſw.) zurückgelegt wird, nur 1,50 Mk. und iſt am Anfang jedes Schuljahres fällig. Die Verſicherung gilt immer für ein Schuljahr, läuft jedoch immer auf ein Jahr weiter, wenn nicht zwei Wochen vor Schluß des Schuljahrs eine ſchriftliche Kündigung ſeitens der Eltern oder der Geſellſchaft er⸗ folgt iſt. Geht ein Schüler im Laufe des Schuljahrs auf eine andere Lehranſtalt über, ſo gilt die Verſicherung noch bis zum Ende des Vertragsjahrs. In jedem anderen Fall des Abgangs von der Schule erliſcht die Verſicherung.

Die Bedingungen für die Schüler⸗Unfall⸗Verſicherung ſind auf der letzten Seite des Proſpekts, welcher an ſämtliche Schüler ausgegeben wird, abgedruckt, und die Eltern werden nochmals beſonders darauf aufmerkſam gemacht, da es ſich empfiehlt, daß alle Schüler von der Ver⸗ ſicherung Gebrauch machen. In jedem Falle iſt nach Eintritt eines Unfalles der Schul⸗ leitung unverzüglich ſchriftliche Auzeige zu machen und ſpäteſtens am zweiten Tag ein approbierter Arzt zuzuziehen. An Entſchädigungen wurden im laufenden Schuljahr für leichtere Unfälle gegen 500 Mk. gezahlt.

6. Anmeldungen zu den täglichen Arbeitſtunden, in denen die häuslichen Schulaufgaben unter Aufſicht von Lehrern der Anſtalt angefertigt werden, nimmt der Unterzeichnete jederzeit entgegen.

7. Um Störungen des Unterrichts zu vermeiden, bitten wir die Eltern, die Lehrer außerhalb deren Unterrichtszeit aufzuſuchen und hierzu möglichſt vorher durch die Schüler um Angabe einer Zeit nachfragen zu laſſen. Der Direktor iſt täglich zwiſchen 11 und 12 Uhr auf ſeinem Amts⸗ zimmer zu ſprechen, im Verhinderungsfall iſt ein Vertreter anweſend.

8. Zu Anfang eines jeden Monats werden in der Regel den Schülern die Hefte mit den beurteilten ſchriftlichen Arbeiten mit nach Hauſe gegeben, damit die Eltern von den Fortſchritten ihrer Söhne durch Einſicht in deren ſchriftliche Leiſtungen fortlaufend Kenntnis nehmen können.

9. Verſchiedene Fälle, die zu unſerer Kenntnis gekommen ſind, veranlaſſen uns, die Eltern unſerer Schüler vor Privatunterricht durch ungeeignete Perſonen, auch durch Studenten und Schüler anderer Lehranſtalten dringend zu warnen. Es empfiehlt ſich, vor Beginn des Privatunterrichts Rückſprache mit dem Fachlehrer, Klaſſenführer oder dem Direktor zu nehmen.

10. Auf wiederholte Anfragen erklären wir, daß das Reifezeugnis des Realgymnaſiums zu allen Berufen berechtigt; nur zum Studium der klaſſiſchen Philologie und der Theologie ſind Er⸗ gänzungsprüfungen notwendig.

11. Die Eltern von Schülern, die ſchwach in ihren Leiſtungen ſind, bitten wir, nicht erſt gegen Schluß des Halbjahres, ſondern möglichſt frühzeitig ſich mit dem Direktor oder den Klaſſen⸗ lehrern in Verbindung zu ſetzen. Die Anſtalt iſt unter Nr. 491 an das Fernſprech⸗ netz angeſchloſſen.

12. Beim Austritt eines Schülers iſt die Schulgeldquittung bei der Direkton vorzulegen. Bevor dieſes geſchehen iſt, kann das Abgangszeugnis nicht ausgehändigt werden.

13. Wir bitten die Eltern unſerer Schüler ernſtlich auf den Leſeſtoff ihrer Kinder zu achten und ihnen bei der Anſchaffung von ſog. Schund⸗ literatur nicht behilflich zu ſein oder gar ſelbſt ihnen ſolche in die Hand zu geben.