Jahrgang 
1917
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19 V. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.

1. Der Untericht beginnt in allen Klaſſen: Dienſtag, den 17. April, vormittags 9 Uhr.

Die Prüfung neu eintretender Schüler findet Montag, den 16. April, vormittags von 9 Uhr ab ſtatt.

2. Anmeldungen neu eintretender Schüler für das Realgymnaſium werden im Real⸗ gymnaſialgebäude Samstag, den 14. April, vormittags von 912 Uhr an⸗ genommen. Entlaſſungszeugnis aus der früheren Schule, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen.

Für die Aufnahme in die unterſte Klaſſe Sexta des Realgymnaſiums iſt das zurück⸗ gelegte 9. Lebensjahr Bedingung; doch können auch ſolche Schüler aufgenommen werden, die bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife dieſes Alter bis zum 30. September erreichen.

Folgende Kenntniſſe ſind nachzuweiſen:

a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung geläufig zu leſen.

b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter. Der Schüler muß fähig ſein, ein kurzes und leichtes Diktat in deutſcher und auch in lateiniſcher Schrift niederzuſchreiben.

c) In der Grammatiik ſoll ein Schüler kennen: Satzgegenſtand, Satzausſage, Ge⸗ ſchlechtswort, Dingwort, Eigenſchaftswort, Zahlwort, Zeitwort; Biegung der Ding⸗ und Zeitwörter, letztere nur in den Hauptzeiten(Gegenwart, Mitvergangenheit und Zukunft) in der Wirklichkeitsform der tätigen Form. Die grammatiſchen Begriffe ſollen nur in den deutſchen Bezeichnungen gefordert werden. Die fremdſprachlichen Ausdrücke wird ſich der befähigte Volksſchüler in kurzer Zeit in der Sexta leicht aneignen.

d) Im Rechnen iſt nötig die Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen im Zahlenkreis bis 1000, dabei auch die Diviſion mit zweiſtelligem Diviſor.

3. Vorſchule. Anmeldungen ſollen Samſtag, den 14. April, vormittags von 912 Uhr, geſchehen; Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen, eventl. Zeugnis der früher beſuchten Schule. Das Aufnahmealter iſt in der Regel vollendetes 6. Lebensalter für die 3. Klaſſe, 7. 2. 8. 1.. Doch können auch ſolche Schüler aufgenommen werden, die bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife das betreffende Alter für die Klaſſen bis zum 30. September erreichen. 4. Nachſtehende Verfügungen Gr. Min. d. J., Abt. für Schulangelegenheiten, geben wir bekannt: