Jahrgang 
1915
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9. Verſchiedene Fälle, die zu unſerer Kenntnis gekommen ſind, veranlaſſen uns, die Eltern unſerer Schüler vor Privatunterricht durch ungeeignete Perſonen, auch durch Studenten und Schüler anderer Lehranſtalten zu warnen. Es empfiehlt ſich, vor Beginn des Privatunterrichts Rückſprache mit dem Fachlehrer, Klaſſenführer oder dem Direktor zu nehmen.

10. Auf wiederholte Anfragen erklären wir, daß das Reifezeugnis des Realgymnaſiums zu allen Berufen berechtigt; nur zum Studium der klaſſiſchen Philologie und der Theologie ſind Ergänzungsprüfungen notwendig.

11. Die Eltern von Schülern, die ſchwach in ihren Leiſtungen ſind, bitten wir, nicht erſt gegen Schluß des Halbjahres, ſondern möglichſt frühzeitig ſich mit dem Direktor oder den Klaſſen⸗ lehrern in Verbindung zu ſetzen. Die Anſtalt iſt unter Nr. 491 an das Fernſprechnetz angeſchloſſen.

12. Beim Austritt eines Schülers iſt die Schulgeldquittung bei der Direktion vorzulegen. Bevor dieſes geſchehen iſt, kann das Abgangszeugnis nicht ausgehändigt werden.

13. Wir bitten die Eltern auf die Lektüre ihrer Kinder zu achten.

14. Ferienordnung für 1915/16. Oſtern: 28. März bis 10. April 1915. Pfingſten: 23. bis 29. Mai 1915. Sommer: 15. Juli bis 11. Auguſt 1915. Herbſt: 30. September bis 13. Oktober 1915. Weihnachten: 23. Dezember 1915 bis 5. Januar 1916. Oſtern: 16. April bis 1. Mai 1916.

Darmſtadt, März 1915.

Großherzogliche Direktion des Realgymnaſiums. Geh. Schulrat Münch.