Jahrgang 
1913
Einzelbild herunterladen

25

Germania zu Stettin(gegründet 1857; Sicherheitsfonds: 382 Mill. Mark) eine Kollektiv⸗Unfall⸗ verſicherung abzuſchließen.

Von Schülern unſerer Anſtalt haben 768(alſo 70%) von dieſer Verſicherung Gebrauch gemacht. Die jährliche Prämie beträgt für jeden Schüler mit Einſchluß der Unfälle auf dem direkten ununter⸗ brochenen Wege zur Schule und zurück, einerlei, ob dieſer Weg zu Fuß oder mit Benutzung eines der üblichen Transportmittel(wie Eiſen⸗ oder Straßenbahn, Fahrrad uſw.) zurückgelegt wird, nur Mk. 1.50 und iſt am Anfang jedes Schuljahres fällig. Die Verſicherung gilt immer für ein Schul jahr, läuft jedoch immer auf ein Jahr weiter, wenn nicht zwei Wochen vor Schluß des Schuljahrs eine ſchriftliche Kündigung ſeitens der Eltern oder der Geſellſchaft erfolgt iſt. Geht ein Schüler im Laufe des Schuljahrs auf eine andere Lehranſtalt über, ſo gilt die Verſicherung noch bis zum Ende des Vertragsjahrs. In jedem anderen Fall des Abgangs von der Schule erliſcht die Verſicherung.

Die Bedingungen für die Schüler⸗Unfall⸗Verſicherung ſind auf der letzten Seite des Proſpekts, welcher an ſämtliche Schüler ausgegeben wurde, abgedruckt, und die verehrlichen Eltern werden noch⸗ mals beſonders darauf aufmerkſam gemacht, da es ſich empfiehlt, daß alle Schüler von der Verſicherung Gebrauch machen. In jedem Falle iſt nach Eintritt eines Unfalles der Schulleitung unver⸗ züglich ſchriftliche Anzeige zu machen und ſpäteſtens am zweiten Tag ein approbierter Arzt zu⸗ zuziehen. An Entſchädigungen wurden im laufenden Schuljahr für leichtere Unfälle circa 400 Mk. gezahlt.

6. Anmeldungen zu den täglichen Arbeitſtunden, in denen die häuslichen Schulaufgaben unter Aufſicht von Lehrern der Anſtalt angefertigt werden, nimmt der Unterzeichnete jederzeit entgegen.

7. Um Störungen des Unterrichts zu vermeiden, bitten wir die Eltern, die Lehrer außerhalb deren Unterrichtszeit aufzuſuchen und hierzu möglichſt vorher durch die Schüler um Angabe einer Zeit nachfragen zu laſſen. Der Direktor iſt täglich zwiſchen 11 und 12 Uhr auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen, im Verhinderungsfall iſt ein Vertreter anweſend.

8. Zu Beginn des Schuljahrs geht eine gedruckte Mitteilung, an welchen Wochentagen die Hefte mit den korrigierten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten den Schülern zurückgegeben werden, den Eltern zu, ſo daß dieſe von den Fortſchritten ihrer Söhne durch Einſicht in deren ſchriftliche Leiſtungen fortlaufend Kenntnis zu nehmen imſtande ſind.

9. Verſchiedene Fälle, die zu unſerer Kenntnis gekommen ſind, veranlaſſen uns, die Eltern unſerer Schüler vor Privatunterricht durch ungeeignete Perſonen, auch durch Studenten und Schüler anderer Lehranſtalten zu warnen. Es empfiehlt ſich, vor Beginn des Privatunterrichts Rückſprache mit dem Fachlehrer, Klaſſenführer oder dem Direktor zu nehmen.

10. Auf eine große Anzahl von Anfragen, die an uns ergangen ſind, erklären wir, daß das Reifezeugnis des Realgymnaſiums zu allen Berufen berechtigt; nur zum Studium der klaſſiſchen Philologie und der Theologie ſind Ergänzungsprüfungen notwendig.

11. Die Eltern von Schülern, die ſchwach in ihren Leiſtungen ſind, bitten wir, nicht erſt gegen Schluß des Halbjahres, ſondern möglichſt frühzeitig ſich mit dem Direktor oder den Klaſſen⸗ lehrern in Verbindung zu ſetzen. Die Anſtalt iſt unter Nr. 491 an das Telephonnetz angeſchloſſen.

12. Beim Austritt eines Schülers iſt die Schulgeldquittung bei der Direktion vorzulegen. Bevor dies geſchehen iſt, kann das Abgangszeugnis nicht ausgehändigt werden.

13. Um den Schülern den Umtauſch der Bücher der Schülerbibliothek zu erleichtern, iſt dieſe geteilt und zwei Lehrern unterſtellt worden. Wir bitten die Eltern auf die Lektüre ihrer Kinder zu achten.