Jahrgang 
1912
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und iſt am Anfang jedes Schuljahrs fällig. Die Verſichernng gilt immer für ein Schuljahr, läuft jedoch immer auf ein Jahr weiter, wenn nicht zwei Wochen vor Schluß des Schuljahrs eine ſchriftliche Kündigung ſeitens der Eltern oder der Geſellſchaft erfolgt iſt. Geht ein Schüler im Laufe des Schul jahrs auf eine andere Lehranſtalt über, ſo gilt die Verſicherung noch bis zum Ende des Vertragsjahrs. In jedem anderen Fall des Abgangs von der Schule erliſcht die Verſicherung.

Die Bedingungen für die Schüler-Unfall-Verſicherung ſind auf der letzten Seite des Proſpekts, welcher an ſämtliche Schüler ausgegeben wurde, abgedruckt, und die verehrlichen Eltern werden nochmals beſonders darauf aufmerkſam gemacht. In jedem Falle iſt nach Eintritt eines Unfalles der Schul⸗ leitung unverzüglich ſchriftliche Anzeige zu machen und ſpäteſtens am zweiten Tag ein approbierter Arzt zuzuziehen. An Entſchädigungen wurden im laufenden Schulljah für leichtere Unfälle circa 200 Mk. gezahlt.

5. Anmeldungen zu den täglichen Arbeitſtunden, in denen die häuslichen Schulaufgaben unter Aufſicht von Lehrern der Anſtalt angefertigt werden, nimmt der Unterzeichnete jederzeit entgegen.

6. Ferienordnung für 1912/13: Oſtern: 31. März bis 13. April 1912. Pfingſten: 26. Mai bis 11. Juni 1912. Sommer: 18. Juli bis 14. Auguſt 1912. Herbſt: 26. September bis 9. Oktober 1912. Weihnachten: 22. Dezember 1912 bis 4. Januar 1913. Oſtern: 16. bis 29. März 1913.

7. Um Störungen des Unterrichts zu vermeiden, bitten wir die Eltern, die Lehrer außerhalb deren Unterrichtszeit aufzuſuchen und hierzu möglichſt vorher durch die Schüler um Angabe einer Zeit nachfragen zu laſſen. Der Direktor iſt täglich zwiſchen 11 und 12 Uhr auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen, im Verhinderungsfall iſt ein Vertreter anweſend.

8. Zu Beginn des Schuljahres geht eine gedruckte Mitteilung, an welchen Mochentagen die Hefte mit den korrigierten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten den Schülern zurückgegeben werden, den Eltern zu, ſodaß dieſe von den Fortſchritten ihrer Söhne durch Einſiht in deren ſchriftliche Leiſtungen fort⸗ laufend Kenntnis zu nehmen imſtande ſind.

9. Verſchiedene Fälle, die zu unſerer Kenntnis gekommen ſind, veranlaſſen uns, die Eltern unſerer Schüler vor Privatunterricht durch ungeeignete Perſonen, auch durch Studenten und Schüler anderer Lehranſtalten, zu warnen. Es empfiehlt ſich, vor Beginn des Privatunterrichts Rückſprache mit dem Fachlehrer, Klaſſenführer oder dem Direktor zu nehmen.

10. Auf eine große Anzahl von Anfragen, die an uns ergangen ſind, erklären wir, daß das Reifezeugnis des Realgymnaſiums zu allen Berufen berechtigt, nur zum Studium der klaſſiſchen Philologie und Theologie ſind Ergänzungsprüfungen notwendig.

11. Die Eltern von Schülern, die ſchwach in ihren Leiſtungen ſind, bitten wir, nicht erſt gegen Schluß des Halbjahres, ſondern möglichſt frühzeitig ſich mit dem Direktor oder den Klaſſenlehrern in Verbindung zu ſetzen. Die Anſtalt iſt unter Nr. 491 an das Telephonnetz angeſchloſſen.