Jahrgang 
1912
Einzelbild herunterladen

23

Für die Aufnahme in die unterſte Klaſſe Sexta des Realgymnaſiums iſt das zurück⸗ gelegte 9. Lebensjahr Bedingung; doch können auch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife dieſes Alter bis zum 30. September erreichen.

Folgende Kenntniſſe ſind nachzuweiſen: a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen. b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des Lebens vorkommenden deutſchen Wörter. c) Kenntnis der Begriffswörter(deren Einteilung und Beugung), ſowie des einfachen Satzes. d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten Zahlen.

3. Vorſchule. Anmeldungen ſollen Samstag, den 13. April, vormittags von 912 Uhr

geſchehen; Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen, eventl. Zeugnis der früher beſuchten Schule. Das Aufnahmealter iſt in der Regel

vollendetes 6. Lebensjahr für die 3. Klaſſe, 7. 1/ 2. 8. 2 1. 2

Doch können auch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife das betreffende Alter für die Klaſſen bis zum 30. September erreichen.

4. Nachſtehende Verfügung Gr. Min. d. J., Abt. für Schulangelegenheiten, geben wir bekannt:

Um bei dem ungeſunden Andrang zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachſene Schüler vor ſpäteren Enttäuſchungen zu ſchützen, und um ſie rechtzeitig den Übergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entſprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu laſſen, beſtimmen wir, daß Schüler, die in derſelben Klaſſe zum 2. Male das Lehrziel nicht erreichen, durch Beſchluß des Klaſſenlehrerrats von dem weiteren Beſuch einer jeden Lehranſtalt derſelben Art aus⸗ geſchloſſen werden können.

Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art iſt von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig zu machen; ſie wird jedoch in der Regel von vornherein zu verſagen ſein, wenn ſich aus dem Zeugnis der früher beſuchten Schule die Unfähigkeit zur Mitarbeit gerade in ſolchen Fächern ergibt, in denen die Lehrziele beider Schularten im weſentlichen übereinſtimmen.

Um die Schüler gegen etwaige Unfälle, welche auch bei der beſten Aufſicht nicht vermieden werden können, ſicher zu ſtellen und den Eltern daraus entſtehende Koſten wenigſtens teilweiſe zu erſparen, ſah ſich die Direktion der Anſtalt veranlaßt, mit der Lebensverſicherungs⸗AktiengeſellſchaftGermania zu Stettin(gegründet 1857, Sicherheitsfonds: 382 Mill. Mark) eine Kollektiv⸗Unfallverſicherung abzuſchließen.

Von Schülern unſerer Anſtalt haben 675(alſo 63%) von dieſer Verſicherung Gebrauch gemacht. Die jährliche Prämie beträgt für jeden Schüler mit Einſchluß der Unfälle auf dem direkten ununter⸗ brochenen Wege zur Schule und zurück, einerlei, ob dieſer Weg zu Fuß oder mit Benutzung eines der üblichen Transportmittel(wie Eiſen⸗ oder Straßenbahn, Fahrrad uſw.) zurückgelegt wird, nur Mk. 1.50