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3. Vorſchule. Anmeldungen ſollen ebenfalls Mittwoch, den 2. April, vormittags von 9—12 Uhr, geſchehen; Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen, event. Zeugnis der früher beſuchten Schule. Das Aufnahmealter iſt in der Regel
vollendetes 6. Lebensjahr für die 3. Klaſſe, „ 7.„„„ 2.„ „ 8.„„„ 1.„ Doch können auch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife das betreffende Alter für die Klaſſen bis zum 30. September erreichen.
4. Anmeldungen zu den täglichen Arbeitsſtunden, in denen die häuslichen Schulaufgaben unter Aufſicht von Lehrern der Anſtalt angefertigt werden, nimmt der Unterzeichnete jederzeit entgegen.
Darmſtadt, 19. März 1902.
Großherzogliche Direktion des Realgymnaſtums.
Prof. Münch.


