Jahrgang 
1893
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8 an Sauberkeit. Um dieſe Ziele zu erreichen, müſſen die Schüler bei jedem Objekte zur eigenen Beobachtung, zur denkenden Verarbeitung des Beobachteten, zu deren mündlicher Darſtellung und vor allem zur gra⸗ phiſchen Wiedergabe angehalten werden. Bei letzterer wird ſich auch das Vorzeichnen des Lehrers an der Wandtafel als förderlich erweiſen.

Ein ſo erteilter Unterricht muß, wenn er den ganzen Erfolg haben ſoll, von Flächenfiguren gepreßten Blättern u. dergl. Ornamenten, Modellen und anderen körperlichen Objekten ausgehen. Die Auswahl der letzteren iſt nach dem Grundſatze zu treffen, daß zu dem übrigen Unterrichte in jeder Klaſſe möglichſt viele Beziehungen hergeſtellt werden. In dieſem Unterrichte ſind die wichtigſten Lehren über Schattengebung und die einfachſten Regeln der Linearperſpektive den Schülern durch praktiſche Unterweiſung geläufig zu machen.

Für die Klaſſen II und I iſt ein Unterricht einzurichten, der die weitere Entwickelung des Formen⸗ und ſoweit möglich auch des Farbenſinnes zu verfolgen hat. Schüler, für welche das geometriſche Zeichnen von beſonderem Werte iſt, ſollen zur darſtellenden Geometrie angeleitet werden. Endlich läßt ſich Hand in Hand mit dem Zeichenunterrichte eine elementare Einleitung in die Kunſtgeſchichte geben.

11. Geſang. Der Geſangunterricht zerfällt in theoretiſche und praktiſche Übungen, die in ſtete Verbindung zu ſetzen ſind.

Aufgabe der erſteren iſt, die Schüler mit den weſentlichen melodiſchen, rhythmiſchen und dyna miſchen Tonverhältniſſen bekannt zu machen, die gewöhnliche Bezeichnung, Notenſchrift, Vorzeichen zu ſicherer Kenntnis zu bringen und eine befriedigende Fertigkeit im Treffen zu erzielen.

Bei den praktiſchen Übungen ſind Volkslieder und Choräle zu pflegen. Während des Stimm⸗ wechſels ſind die Schüler ſorgfältig von der Beteiligung am Geſange fernzuhalten. Der Geſangunterricht iſt im allgemeinen obligatoriſch; bei Mangel an Stimme und an Gehör oder aus Geſundheitsrückſichten iſt Dispenſation zuläſſig.

12. Curnen. Der Turnunterricht hat den Zweck, durch geeignete Leibesübungen Geſundheit, Kraft und Gewandtheit zu fördern, ſowie Mut, Entſchloſſenheit, Ausdauer und den Sinn für Ordnung und Pünktlichkeit zu entwickeln. Zugleich hat das Turnen die Aufgabe, die erhöhete geiſtige Anſtrengung auszugleichen.

Den Übungsſtoff bilden:

1. Ordnungsübungen, welche mit der Klaſſe VI beginnen und in allen Klaſſen, mindeſtens bis einſchließlich Ober⸗II, betrieben werden ſollen. Als Klaſſenziele verteilen ſich dieſelben folgendermaßen:

VI. Die Reihe. Bildung und Auflöſung der Stirn⸗ und Flankenreihe Haltung der Ein⸗ zelnen Richtung der Reihe Drehungen im Stehen Taktgehen am Ort und in verſchiedenen Gang⸗ richtungen Drehungen während des Gehens an und von Ort Gehen der geſchloſſenen Flankenreihe in verſchiedenen Ganglinien Leichte Gangarten, vorzugsweiſe Schrittwechſelgang Taktlaufen Bildung eines Reihenkörpers durch Abzählen und Nebenreihen Offnen der Reihen mit Handgeben, Auflegen der Hände und Ausbreiten der Arme.

V. Der Reihenkörper. Bildung des Reihenkörpers aus der Flankenreihe durch Nebenreihen,

aus der Stirnreihe durch Vor⸗ und Hinterreihen Bildung der Säule aus der Flankenreihe während des Vorwärtsgehens durch Nebenreihen Gehen der Säule in der Umzugsbahn mit Wahrung der Reihen⸗ abſtände Offnen der Reihen zu gegebener Schrittzahl, vorwärts, rückwärts und ſeitwärts Erklärung der Reihen und Rotten Offnen und Schließen der Rotten. IV. Der Reihenkörper. Bildung des Reihenkörpers durch ¼⸗Schwenkung der einzelnen Reihen Schwenkübungen in größerem Maße mit Faſſung der Hände Schwenken um die Mitte Schwenken mit Rückwärtsgehen Schwenken während des Gehens in der Umzugsbahn Schwenken in größeren Reihen Schwenken ohne Faſſung der Hände.