— xvi—
4. Wir richten an die Eltern die ergebene Bitte, sich in allen Angelegenheiten der Schule, in denen ihnen eine Aufklärung wünschenswert erscheint, vertrauensvoll an uns zu wenden. Der Unterzeichnete weiss sich mit allen seinen Amtsgenossen in der Ueber- zeugung einig, dass offene Aussprache zwischen Eltern und Lehrern für die Schüler nur von Vorteil sein kann. Doch nötigt uns die Erfahrung, darauf hinzuweisen, dass während ihrer Unterrichtszeit die Lehrer nicht zu sprechen sind. Wir empfehlen daher zur Ver- meidung von Fehlgängen eintretenden Falles durch die Schüler vorher mündlich anfragen zu lassen, zu welcher Zeit Besuch empfangen werden kann. Der Direktor ist zwischen 11 und 12 Uhr vormittags an den Wochentagen in seinem Amtszimmer zu sprechen.
6. Das Schulgeld beträgt für die Klassen VI- IIb 130 M., für die Klassen Ila— Ia 150 M. jährlich. Jüngere Brüder von Schülern unserer Anstalt, mögen sie diese selbst oder irgend eine andere höhere Lehranstalt(Gymnasium, Realgymnasium, Oberrealschule, Realschule) des Grossherzogtums Hessen oder die mit einer solchen organisch verbundene Vorschule besuchen, geniessen folgende Ermässigungen: Der erste zahlt zwei Drittel, alle folgenden zahlen die Hälfte des Schulgeldes.
6. Die Ferien in dem Schuljahr 1915/16 sind folgendermassen verteilt: Pfingstferien vom 23. Mai bis 30. Mai 1915. Sommerferien vom 15. Juli bis 11. August 1915. Herbstferien vom 30. September bis 13. Oktober 1915. Weihnachtsferien vom 23. Dezember 1915 bis 5. Januar 1916. Osterferien vom 16. März bis 30. April 1916. Schulfreie Tage sind: 13. Mai, 25. August, 17. September 1915 und 7. März 1916.
Die Aufnahmeprüfung der angemeldeten Schüler findet am 12. April 1915 von 8 Uhr vor- mittags an statt.
Auswärtige Schüler bedürfen zur Wahl der Wohnung der Genehmigung des Direktors. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 13. April, vormittags 7 ½ Uhr.
Die Grossh. Direktion des Neuen Gymnasiums. i. V.: Prof. Dr. Büchner.


