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nachteilig wirken, namentlich auf die älteren Schüler, unsittliche Bücher und Bilder. Wir machen die Eltern auf die grossen Gefahren, die der gesunden Entwicklung unserer lugend durch die Schund- und Schmutzliteratur drohen, aufmerksam und bitten sie, durch sorgfäftige Ueberwachung der Geldausgaben und der Lektüre ihrer Kinder die Schule in ihrem Kampf gegen die verderblichen Wirkungen eines skrupellosen, gemeinen Erwerbsinnes zu unterstützen.
3. Das Ministerium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, hat am 24. April 1911 folgende Verfügung erlassen: Um bei dem ungesunden Andrang zu den höheren Schulen un- begabte und den Aufgaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen und um sie rechtzeitig den Uebergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung ent- sprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu lassen, bestimmen wir, dass Schüler, die in derselben Klasse zum zweiten Male das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluss des Klassen- lehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.
Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art ist von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig zu machen; sie wird jedoch in der Regel von vornherein zu versagen sein, wenn sich aus dem Zeugnis der früher besuchten Schule die Unfähigkeit zur Mitarbeit gerade in solchen Fächern ergibt, in denen die Lehrziele beider Schularten im wesentlichen überein- stimmen. 1
4. Ausserdem richten wir an die Eltern die ergebene Bitte, sich in allen Angelegenheiten der Schule, in denen ihnen eine Aufklärung wünschenswert erscheint, vertrauensvoll an uns zu wenden. Der unterzeichnete Direktor weiss sich mit allen seinen Amtsgenossen in der Ueberzeugung einig, dass offene Aussprache zwischen Eltern und Lehrern für die Schüler nur von Vorteil sein kann. Doch nötigt uns die Erfahrung, darauf hinzuweisen, dass während ihrer Unterrichtszeit die Lehrer nicht zu sprechen sind. Wir empfehlen daher zur Ver- meidung von Fehlgängen eintretenden Falles durch die Schüler vorher mündlich anfragen zu lassen, zu welcher Zeit Besuch empfangen werden kann. Der Direktor ist zwischen Il und 12 Uhr vormittags an den Wochentagen in seinem Amtszimmer zu sprechen.
Das Schulgeld beträgt für die Klassen VI-llb 130 M, für die Klassen lla—la 150 M jährlich. Jüngere Brüder von Schülern unserer Anstalt, mögen sie diese selbst oder irgend eine andere höhere Lehranstalt(Gymnasium, Realgymnasium, Oberrealschule, Realschule) des Grossherzogtums Hessen oder die mit einer solchen organisch verbundene Vorschule besuchen, geniessen folgende Ermässigungen: Der erste zahlt zwei Drittel, alle folgenden zahlen die Hälfte des Schulgeldes.
J. Bekanntmachungen.
Die Aufnahmeprüfung der angemeldeten Schüler findet am 31. März 1913 von 8 Uhr vor- mittags an statt.
Auswärtige Schüler bedürfen zur Wahl der Wohnung der Genehmigung des Direktors. Der Unterricht beginnt Dienstag, den I. April, vormittags 7 ½ Uhr.
Die Grossh. Direktion des Neuen Gymnasiums. Dr. Forbach, Geh. Schulrat.


