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handen ist, die von der Schule gebotene Gelegenbeit nicht entgehen lassen, ihr künstlerisches Interesse und ihren künstlerischen Geschmack zu wecken und zu bilden. Wir ersuchen daher die Eltern unserer Schüler, nur wenn dringende Abhaltungsgründe vorliegen, ihre Söhne von dem Besuch des wahlfreien Zeichenunterriches zurückzuhalten. Wiedereintritt nach zeitwei- liger Unterbrechung ist jederzeit gestattet.
2. Der ungünstige Einfluss, den minderwertige und von sittlichem Schmutz erfüllte Lektüre auf die Jugend ausübt, ist leider durch zahlreiche, recht schlimme Erfahrungen festgestellt worden. Mit schreckenerregenden Titelbildern ausgestattete, unwahrscheinliche Detektiv- und Räubergeschichten werden von géewissenlosen Geschäftsleuten in Tausenden von Heften für billigen Preis unter der Jugend verbreitet und wirken geradezu vergiftend auf Geist und Gemüt der jugendlichen Leser. Der Sinn für ernste, pflichttreue Arbeit igeht bei ihnen ver- loren, die Unzufriedenheit mit der sie umgebenden Wirklichkeit erzeugt Trotz und Ungehorsam, wenn nicht noch schlimmere Gedanken in ihrem überreizten Sinn wach werden. Ebenso nachteilig wirken, namentlich auf die älteren Schüler, unsittliche Bücher und Bilder. Wir machen die Eltern auf die grossen Gefahren, die der gesunden Entwicklung unserer Jugend durch die Schund- und Schmutzliteratur drohen, aufmerksam und bitten sie, durch sorgfäſtige Ueberwachung der Geldausgaben und der Lektüre ihrer Kinder die Schule in ihrem Kampf gegen die verderblichen Wirkungen eines skrupellosen, gemeinen Erwerbsinnes zu unterstützen.
3. Das Ministerium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, hat am 24. April 1911 folgende Verfügung erlassen: Um bei dem ungesunden Andrang zu den höheren Schulen un- begabte und den Aufgaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen und um sie rechtzeitig den Uebergang zu einer ihrer anders gearteten Veranlagung ent- sprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu lassen, bestimmen wir, dass Schüſer, die in derselben Klasse zum zweiten Male das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluss des Klassen- lehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.
Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art ist von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig zu machen; sie wird jedoch in der Regel von vornherein zu versagen sein, wenn sich aus dem Zeugnis der früher besuchten Schule die Unfähigkeit zur Mitarbeit gerade in solchen Fächern ergibt, in denen die Lehrziele beider Schularten im wesentlichen übereinstimmen.
4. Ausserdem richten wir an die Eltern die ergebene Bitte, sich in allen Angelegenheiten der Schule, in denen ihnen eine Aufklärung wünschenswert erscheint, vertrauensvoll an uns zu wenden. Der unterzeichnete Direktor weiss sich mit allen seinen Amtsgenossen in der Ueberzeugung einig, dass offene Aussprache zwischen Eltern und Lehrern für die Schüler nur von Vorteil sein kann. Doch nötigt uns die Erfahrung, darauf hinzuweisen, dass während ihrer Unterrichtszeit die Lehrer nicht zu sprechen sind. Wir empfehlen daher zur Ver- meidung von Fehlgängen eintretenden Falles durch die Schüler vorher mündlich anfragen zu lassen, zu welcher Zeit Besuch empfangen werden kann. Der Direktor ist zwischen Il und 12 Uhr vormittags an den Wochentagen in seinem Amtszimmer zu sprechen.
Das Schulgeld beträgt für die Klassen VI— IIb 130 M, für die Klassen lla—la 150 M jährlich. Jüngere Brüder von Schülern unserer Anstalt, mögen sie diese selbst oder irgend eine andere höhere Lehranstalt(Gymnasium, Realgymnasium, Oberrealschule, Realschule) des Grossherzogtums Hessen oder die mit einer solchen organisch verbundene Vorschule besuchen, geniessen folgende Ermässigungen: Der erste zahlt zwei Drittel, alle folgenden zahlen die Hälfte des Schulgeldes.
J. Bekanntmachungen.
Anmeldungen zum Eintritt in das Neue Gymnasium werden Samstag, den 13. April I. 18., vormittags von 9—12 Uhr entgegengenommen.
Die aufzunehmenden Schüler haben einen amtlichen Geburtsschein mit unterstrichenem Rufnamen, einen Impfschein und ein Abgangszeugnis der seither besuchten Schule vorzulegen.
Auswärtige Schüler bedürfen zur Wahl der Wohnung der Genehmigung des Direktors.
Der Unterricht beginnt Dienstag, den 16. April I. Is., vormittags 8 Uhr.
Die Grossh. Direktion des Neuen Gymnasiums. Dr. Forbach, Geh. Schulrat.


