Mitteilungen.
Zur Aufnahme in die VI iſt in der Regel das zurückgelegte neunte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben angenommen werden, die bis zum 30. September d. J. das neunte Lebensjahr vollenden.
In der Eintrittsprüfung für die VI ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a) Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen;
b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens
vorkommenden Wörter;
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur
der Haupttempora;
d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen im unbegrenzten
Zahlenkreis.
Anmeldungen zum Eintritt in unſere Schule ſind am 12. Februar erfolgt. Weitere An⸗ meldungen werden auf dem Direktorzimmer im Schulgebäude vormittags von 11 Uhr an entgegen⸗ genommen.
Die aufzunehmenden Schüler haben bei der Anmeldung ein Entlaſſungszeugnis aus der zu⸗ letzt von ihnen beſuchten Schule, den Impffchein, reſp. Beſcheinigung über erfolgreiche Wiederimpfung vorzulegen, ferner aus dem ſtandesamtlichen Regiſter einen Geburtsauszug, in dem, falls mehrere Vornamen vorhanden ſein ſollten, der Rufname durch Unterſtreichen hervorgehoben werden muß.
Die Prüfung der neu eintretenden Schüler erfolgt Montag, den 12. April, von vormittags 7 ½ Uhr an. Der Unterricht beginnt
Dienstag, den 13. April, vormittags 7 ½ Uhr.
In den erſten Tagen jeden Monats befinden ſich in der Regel die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler und können von den Eltern eingeſehen werden. Die Schüler ſollen, damit ſie nicht etwa zu Täuſchungen ihre Zuflucht nehmen, ihre Hefte nicht von den Eltern unterſchreiben laſſen, es ſei denn, daß die Eltern bei der Direktion der Schule ſchriftlich darum nachſuchen.
Der Unterzeichnete iſt, wenn keine beſondere Verhinderung vorliegt, an allen Schultagen zwiſchen 10 und 12 Uhr vormittags in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Wenn Eltern ſich über die Leiſtungen ihrer Kinder bei dem Klaſſenführer oder Direktor erkundigen wollen, ſo empfiehlt es ſich, ihren Beſuch einige Tage vorher anzumelden.
Die Eltern der Schüler werden dringend gebeten, ihre Kinder vom Leſen verderblicher Schriften (Schundliteratur) zurückzuhalten, da eine ſolche Lektüre die Phantaſie der Jugend in gefährlicher Weiſe überreizt, die guten Sitten verdirbt und den Sinn für gute Lektüre zerſtört. Es iſt zu empfehlen, daß die Eltern ihre Kinder nur da Bücher, Schreibhefte u. dergl. kaufen laſſen, wo keine ſchädliche Lektüre aufliegt.
Darmſtadt, im März 1915.
Großherzogliche Direktion der Ludwigs⸗Oberrealſchule. Dr. Derſch.


