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Mitteilungen.
Zur Aufnahme in die VI iſt in der Regel das zurückgelegte neunte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben angenommen werden, die bis zum 30. September d. J. das neunte Lebensjahr vollenden.
In der Eintrittsprüfung für die VI ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a) Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen;
b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗ kommenden Wörter;
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora;
d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen im unbegrenzten Zahlenkreis.
Anmeldungen zum Eintritt in unſere Schule werden im Schulgebäude Freitag, den 5. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr, angenommen.
Die aufzunehmenden Schüler haben bei der Anmeldung ein Entlaſſungszeugnis aus der zuletzt von ihnen beſuchten Schule, den Impfſchein reſp. Beſcheinigung über erfolgreiche Wiederimpfung vor⸗ zulegen, ferner aus dem ſtandesamtlichen Regiſter einen Geburtsauszug, in dem, falls mehrere Vor⸗ namen vorhanden ſein ſollten, der Rufname durch Unterſtreichen hervorgehoben werden muß.
Die Prüfung der neu eintretenden Schüler erfolgt Montag, den 8. April von vormittags 7 ½ Uhr an. Der Unterricht beginnt
Dienstag, den 9. April, vormittags 7 ½ Uhr.
In den drei erſten Tagen jeden Monats befinden ſich die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler und können von den Eltern eingeſehen werden. Um die Schüler von Fälſchungen zurückzuhalten, ſollen dieſelben ihre Hefte nicht von den Eltern unterſchreiben laſſen, es ſei denn, daß die Eltern bei der Direktion der Schule ſchriftlich darum
nachſuchen. Darmſtadt, im März 1907.
Großherzogliche Direktion der Oberrealſchule. Dr. Derſch.


