Jahrgang 
1906
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Am 25. Oktober beteiligte ſich unſere Schule an den Enthüllungsfeierlichkeiten für das der ver⸗

ſtorbenen Prinzeſſin Eliſabeth geſetzte Denkmal.

Der Unterricht fiel an dieſem Tage aus.

Unter Leitung des Herrn Dr. med. Löb wurde im November und Dezember an unſerer Anſtalt ein Kurſus für Ausbildung freiwilliger Krankenträger, an dem ſich aus Klaſſe Ib und IIa zuſammen

17 Schüler beteiligten, abgehalten.

Herr Geh. Oberſchulrat Nodnagel beſuchte am 4. November den Unterricht einiger Klaſſen. Im Februar wurde eine Inſpektion des Turnunterrichtes durch Herrn Turninſpektor Schmuck

abgehalten.

Die Reifeprüfung der Klaſſe Iaz fand unter dem Vorſitze des Herrn Geheimerats Dr. Eiſenhuth am 26. Februar, diejenige der Klaſſe lat unter dem Vorſitze des Unterzeichneten am 28. Februar ſtatt.

Zu beſonderem Danke ſind wir der Vertretung der Stadt Darmſtadt dafür verpflichtet, daß dieſelbe in bereitwilliger Weiſe uns einen von uns beantragten beſonderen Zuſchuß von 1600 Mark zur Verbeſſerung unſerer elektriſchen Anlage für Phyſik bewilligte.

Ferien und ſchulfreie Tage in 1906/07.

Oſterferien: 5. bis 23. April 1906.

Himmelfahrtstag: 24. Mai.

Pfingſtferien: 3. bis 6. Juni.

Sommerferien: 1. bis 29. Juli.

Ludwigstag: 25. Auguſt.

Geburtstag Ihrer Kgl. Hoheit der Großherzogin: 17. Sept. Herbſtferien: 23. September bis 7. Oktober. Weihnachtsferien: 23. Dezbr. 1906 bis 6. Januar 1907. Oſterferien: 21. März bis 8. April 1907.

Schulgeld.

la, Ib, Ila jährlich 108 Mk.; IIb, IIla, IIIb jährlich 88 Mk.; IV, V, VI jährlich 66 Mk. 2. Bruder zahlt 2, 3. und folgender Bruder ½ Schulgeld. Dieſe Er⸗ mäßigung genießen jüngere Brüder einer ſtaatlichen heſſ. höheren Lehranſtalt(auch einer mit derſelben organiſch verbundenen Vorſchule) auch dann, wenn die Brüder verſchiedene ſtaatliche heſſ. Lehranſtalten(oder deren Vorſchulen) beſuchen.

Bekanntmachungen.

Zur Aufnahme in die VI iſt in der Regel das zurückgelegte neunte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben angenommen werden, die bis zum 30. September d. J. das neunte Lebensjahr vollenden.

In der Eintrittsprüfung für die VI ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a) Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen;

b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗ kommenden Wörter;

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora;

d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen im unbegrenzten Zahlenkreis.

Anmeldungen zum Eintritt in unſere Schule werden im Schulgebäude Freitag, den 20. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr, angenommen.

Die aufzunehmenden Schüler haben bei der Anmeldung ein Entlaſſungszeugnis aus der zuletzt von ihnen beſuchten Schule, den Impfſchein reſp. Beſcheinigung über erfolgreiche Wiederimpfung vor⸗ zulegen, ferner aus dem ſtandesamtlichen Regiſter einen Geburtsauszug, in dem, falls mehrere Vor⸗ namen vorhanden ſein ſollten, der Rufname durch Unterſtreichen hervorgehoben werden muß.

Die Prüfung der neu eintretenden Schüler erfolgt Montag, den 23. April von vormittags 7 ½ Uhr an. Der Unterricht beginnt

Dienstag, den 24. April, vormittags 7 ½ Uhr.

Den Schülern wird zu Beginn jeden Halbjahres mitgeteilt, an welchen Tagen ſich die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in ihren Händen befinden und von den Eltern eingeſehen werden können. Um die Schüler von Fälſchungen zurückzuhalten, ſollen dieſelben ihre Hefte nicht von den Eltern unterſchreiben laſſen, es ſei denn, daß die Eltern bei der Direktion der Schule ſchriftlich darum nachſuchen.

Darmſtadt, im März 1906.

Großherzogliche Direktion der Oberrealſchule. Dr. Derſch.