Jahrgang 
1904
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Bei der Schulfeier am Geburtstage Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs gedachte der Unterzeichnete in einer Anſprache des ſchmerzlichen Verluſtes, der Seine Königliche Hoheit den Groß⸗ herzog durch den Tod der ſelig entſchlafenen Prinzeſſin Eliſabeth getroffen hat. Für den Geburts⸗ tag Seiner Majeſtät des Kaiſers übernahm Herr Prof. Weyell die Feſtrede.

Ein braver, hoffnungsvoller Schüler der Ila, Heinrich Völger aus Arheilgen, trat wegen ſchwerer Erkrankung am 20. Oktober aus; ſchon wenige Wochen darnach verſchied derſelbe; an ſeinem Leichenbegängnis am 3. Dezember nahmen die Schüler der Klaſſe Ila mit ihrem Klaſſenführer teil.

Am 1. Januar wurde Herrn Prof. Dr. Unverzagt das Ritterkreuz 1. Klaſſe des Verdienſt⸗ Ordens Philipps des Großmütigen verliehen.

Unter dem Vorſitze des Herrn Oberſchulrats Dr. Scheuermann fand am 9. Februar die münd⸗ liche Reifeprüfung der Klaſſe laz ſtatt; diejenige von Klaſſe lau hielt der Unterzeichnete am 10. Februar ab.

Berechtigungen wurden den heſſiſchen Oberrealſchulen in Bezug auf Studium der Tierarznei⸗ kunde und auf Fähnrichsprüfung zugeſtanden.

Im Schulgeld tritt von Oſtern 1904 an der angegebene Satz in Kraft.

Ferien in 1904. Schulgeld. Oſterferien: 24. März bis 10. April. Ia, Ib. IIa jährlich 108 Mk.; IIb. IIIa, IIIb jährlich Pfingſtferien: 22. bis 25. Mai. 88 Mk.; IV, V, VI jährlich 66 Mk. 2. Bruder zahlt Sommerferien: 3. bis 31. Juli. 26, 3. und folgender Bruder ½ Schulgeld. Auch die Herbſtferien: 25. September bis 9. Oktober. Schüler der mit dem Realgymnaſium verbundenen Vor⸗ Weihnachtsferien: 22. Dezemb. 1904 bis 4. Jan. 1905. ſchule genießen, wenn ältere Brüder das Realgymnaſium Qododer die Oberrealſchule beſuchen, Schulgeldermäßigung

Bekanntmachungen.

Zur Aufnahme in die WI iſt in der Regel das zurückgelegte neunte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben angenommen werden, die bis zum 30. September d. J. das neunte Lebensjahr vollenden.

In der Eintrittsprüfung für die VI ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a) Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen;

b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗ kommenden Wörter;

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora;

d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen im unbegren n Zahlenkreis.

Anmeldungen zum Eintritt in unſere Schule werden im Schulgebäude Donnerstag, den 7. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr, angenommen.

Die aufzunehmenden Schüler haben bei der Anmeldung ein Entlaſſungszeugnis aus der zuletzt von ihnen beſuchten Schule, den Impfſchein reſp. Beſcheinigung über erfolgreiche Wiederimpfung vor⸗ zulegen, ferner aus dem ſtandesamtlichen Regiſter einen Geburtsauszug, in dem, falls mehrere Vor⸗ namen vorhanden ſein ſollten, der Rufname durch Unterſtreichen hervorgehoben werden muß.

Die Prüfung der neu eintretenden Schüler erfolgt Montag, den 11. April, von vormittags 8 Uhr an. Der Unterricht beginnt

Dienstag, den 12. April, vormittags 9 Uhr. Darmſtadt, im März 1904.

Großherzogliche Direktion der Oberrealſchule. Dr. Derſch.