Jahrgang 
1903
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Berechtigungen der Oberrealſchule.

1. Die Reifeprüfung(Abſchlußprüfung der Oberprima) berechtigt: a) zum Studium von Mathe⸗ matik und Naturwiſſenſchaften und zur Zulaſſung zur Prüfung für das höhere Lehrfach, b) zum Studium von Bau⸗ und Maſchinenfach, Elektrotechnik, Elektrochemie, Chemie und zur Zulaſſung zur Prüfung für den Staatsdienſt, c) zum Studium von Schiffsbau und Maſchinenbaufach und zur Zu⸗ laſſung zur Staatsprüfung bei der Kaiſerlichen Marine, d) zum höheren Poſt⸗ und Telegraphendienſt.

Auf Grund getroffener Vereinbarung berechtigen auch die Reifezeugniſſe unſerer Anſtalt zur Zulaſſung zu den preußiſchen Staatsprüfungen im geſamten Baufache.

2. Der erfolgreiche Beſuch der Unterprima berechtigt zu: a) Marineverwaltungsdienſt bei den Kaiſerlichen Werften, b) Zahlmeiſterdienſt und Intendanturſekretariat bei der Marine.

3. Die Reife für die Prima berechtigt zum Reichsbankdienſt und zum Studium auf der tech⸗ niſchen Hochſchule zu Darmſtadt.

4. Der einjährige erfolgreiche Beſuch der Unterſekunda berechtigt(ohne Prüfung) zu: a) Ein⸗ jährig⸗Freiwilligen⸗Dienſt, b) Zulaſſung zum Vorbereitungsdienſte für die Gerichtsſchreiberprüfung, c) Zulaſſung zur ſpeziellen Prüfung der erſten Kategorie im heſſiſchen Finanzfach, d) Aufnahme als Zivilſupernumerar im preußiſch⸗heſſiſchen Eiſenbahndienſt.

5. Der einjährige Beſuch der Obertertia befreit von dem Beſuche der Fortbildungsſchule.

Ferien in 1903.

Oſterferien: 2. 20. April.

Pfingſtferien: 31. Mai 3. Juni.

Sommerferien: 5. Juli 2. Auguſt.

Herbſtferien: 27. September 11. Oktober. Weihnachtsferien: 24. Dezember 1903 6. Januar 1904.

Bekanntmachungen.

Zur Aufnahme in die VI iſt in der Regel das zurückgelegte neunte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben angenommen werden, die bis zum 30. September d. J. das neunte Lebensjahr vollenden.

In der Eintrittsprüfung für die VI ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a) Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen;

b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗ kommenden Wörter;

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora;

d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen im unbegrenzten Zahlenkreis.

Anmeldungen zum Eintritt in unſere Schule werden im Schulgebäude Freitag, den 17. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr, angenommen.

Die aufzunehmenden Schüler haben bei der Anmeldung ein Entlaſſungszeugnis aus der zuletzt von ihnen beſuchten Schule, den Impfſchein reſp. Beſcheinigung über erfolgreiche Wiederimpfung vorzulegen, ferner aus dem ſtandesamtlichen Regiſter einen Geburtsauszug, in dem, falls mehrere Vornamen vorhanden ſein ſollten, der Rufname durch Unterſtreichen hervorgehoben werden muß.

Die Prüfung der neu eintretenden Schüler erfolgt Montag, den 20. April, vormittags von 8 Uhr an. Der Unterricht beginnt

Dienstag, den 21. April, vormitkags 9 lthr. Darmſtadt, im März 1903.

Großherzogliche Direktion der Dberrralſchule. Dr. Derſch.