Jahrgang 
1900
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Am 28. Auguſt wurde Goethes 150. Geburtstag feſtlich begangen; die Rede übernahm Herr Roller. Die Reden bei den Schulfeiern am Geburtstage Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin, ſowie am Geburtstage Sr. Majeſtät des Kaiſers hielten Herr Dr. Brückel und Herr Balſer.

Durch Allerhöchſtes Dekret vom 9. Dezember wurde Herrn Dr. Unverzagt der Charakter als Profeſſor verliehen.

Vor den Weihnachtsferien am 23. Dezember fand eine Schulfeier ſtatt, bei der der Unterzeichnete in einer Anſprache einen Rückblick auf die großen Errungenſchaften des Jahrhunderts warf.

Krankheitshalber wurde Herr Schäfer vom 8. Januar bis 18. Februar vom Großherzoglichen Miniſterium beurlaubt und uns als Vertreter desſelben Herr Lehramtsacceſſiſt Friedrich Lenhardt überlaſſen, der dann noch weiter als Vertreter des erkrankten Herrn Profeſſors Dr. Schmehl bis zum 9. März und von da an bis zum Schluß des Schuljahres als Volontär an unſrer Anſtalt thätig war.

Infolge von Lungenentzündung ſtarb am 1. September Wilhelm Preß, Schüler der 3. Klaſſe. Der Geſundheitszuſtand der übrigen Schüler war im abgelaufenen Schuljahre im ganzen günſtig.

Die mündliche Reifeprüfung der Oberprimaner und der Externen wurde unter dem Vorſitze des Herrn Geheimen Oberſchulrats Nodnagel am 10. März, die mündliche Abgangsprüfung der Klaſſe 1 b am 16., der Klaſſe 1 a am 17. März unter dem Vorſitze des Unterzeichneten abgehalten.

Die feierliche Entlaſſung der Abiturienten findet am 28. März ſtatt.

Bekanntmachungen.

. Mit Beginn des Schuljahres 1900/01 tritt in der Organiſation der heſſiſchen Realſchulen eine AÄnderung ein. Die unterſte Klaſſe der Realſchule, in die Schüler im 9. Lebensjahre aufgenommen werden können, iſt die Sexta(VI)(ſeither unſere 7. Klaſſe); daran reihen ſich aufſteigend mit 1 jährigem Unterrichtskurſe die Klaſſen Quinta(V), Quarta(IV), Untertertia(III b), Obertertia(III a), Unter- sekunda(II b). Mit Abſolvierung der Untersekunda wird nach beſtandener Abgangsprüfung, alſo bei regelrechter Verſetzung im 15. Lebensjahre, das Reifezeugnis für den einjährig freiwilligen Militär⸗ dienſt erlangt. An unſerer Oberrealſchule folgen dann weiter die Klaſſen Obersekunda(II a), Unter- prima(I b) und Oberprima(I a).

Zur Aufnahme in die VI iſt in der Regel das zurückgelegte neunte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben angenommen werden, die bis zum 30. September d. J. das neunte Lebensjahr vollenden.

In der Eintrittsprüfung für die VI ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a) Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen;

b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗ kommenden Wörter;

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora;

d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen im unbegrenzten Zahlenkreis.

Anmeldungen zum Eintritt in unſere Schule werden im Schulgebäude Samstag, den 21. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr, angenommen.

Die aufzunehmenden Schüler haben bei der Anmeldung ein Entlaſſungszeugnis aus der zuletzt von ihnen beſuchten Schule, den Impfſchein, reſp. Beſcheinigung über erfolgreiche Wiederimpfung, vor⸗ zulegen, ferner aus dem ſtandesamtlichen Regiſter einen Geburtsauszug, in dem, falls mehrere Vor⸗ namen vorhanden ſein ſollten, der Rufname durch Unterſtreichen hervorgehoben werden muß.

Die Prüfung der neu eintretenden Schüler erfolgt Montag, den 23. April, vormittags von 8 Uhr an. Der Unterricht beginnt

Dienstag, den 24. April, vormittags 9 Uhr. Darmſtadt, im März 1900.

Großherzogliche Direktion der Oberrealſchule. Dr. Derſch.