Jahrgang 
1897
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VI. AMitteilungen an die Ektern und Bekanntmachung.

Die Geſuche um Gewährung einer Freiſtelle müſſen bekanntlich jedes Jahr erneuert werden. Wir bitten darum, dieſe ſpäteſtens bis zum 1. April bei der Direktion einzureichen.

Austrittsanzeigen müſſen der Direktion ſchriftlich übergeben werden.

Die Angehörigen auswärtiger Schüler unterſtützt der Direktor gern bei Auswahl der Penſion und der zuverläſſigen Unterbringung ihrer Kinder. Auf alle Fälle iſt die Zuſtimmung des Direktors zu dieſer erforderlich, ebenſo wie derſelbe auch von jeder Veränderung in Penſion oder Koſthaus recht⸗ zeitig in Kenntnis geſetzt werden muß. Kein Schüler darf an einem Wirtstiſche ſeine Koſt nehmen.

Der Unterricht im neuen Schuljahre beginnt

Dienstag, den 27. April, vormittags 9 Uhr.

Die Prüfung neu eintretender Schüler erfolgt am Montag, den 26. April, vormittags von 9 Uhr ab.

Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Realſchule werden im Schulgebäude Samstag, den 24. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr, angenommen. Die aufzunehmenden Schüler müſſen bei der Anmeldung Geburts⸗ und Impfſchein oder Beſcheinigung über erfolgreiche Wiederimpfung neben dem Abgangszeugnis der früher beſuchten Lehranſtalt mitbringen. Selbſtredend ſind hiervon die aus der Vorſchule des Realgymnaſiums aufrückenden Schüler befreit.

Die Schüler, welche in die 7. Klaſſe eintreten wollen, müſſen das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben oder es ſpäteſtens vor dem 30. September 1897 vollenden. Dieſelben haben außerdem folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und leſen zu können;

b) Genügende Sicherheit in der Rechtſchreibung der häufig vorkommenden Wörter;

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes; d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

Darmſtadt, den 7. April 1897.

Großherzogliche Direktion der Realſchule. Dr. Srhr. v. Gall.