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Der Unterricht im neuen Schuljahre beginnt Dienstag, den 14. April, vormittags 9 Uhr.
Die Prüfung neu eintretender Schüler erfolgt am Montag, den 13. April, vormittags von 9 Uhr ab.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Realſchule werden im Schulgebäude(Pädagog) Samstag, den 11. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr angenommen. Die aufzunehmenden Schüler müſſen bei der Anmeldung Geburts⸗ und Impfſchein oder Beſcheinigung über erfolgreiche Wieder⸗ impfung neben dem Abgangszeugnis der früher beſuchten Lehranſtalt mitbringen. Selbſtredend ſind hiervon die aus der Vorſchule des Realgymnaſiums aufrückenden Schüler befreit.
Die Schüler, welche in die 7. Klaſſe eintreten wollen, müſſen das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben oder es ſpäteſtens vor dem 30. September 1896 vollenden. Dieſelben haben außerdem folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und leſen zu können;
b) Genügende Sicherheit in der Rechtſchreibung der häufig vorkommenden Wörter;
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes; d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Darmſtadt, den 25. März 1896.
Großherzogliche Direktion der Realſchule.
Dr. Srhr. v. Gall.


