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Betrachtung von Gottes ſchöner Schöpfung verbinden zu können. Doch muß auch an jedem anderen Wochentage Zeit zur Bewegung in freier Luft übrig bleiben.
Ebenſo gilt für unſere Jugend noch immer das alte ſchöne Wort von dem„Früh zu Bett und früh wieder auf“. In der Sommerzeit ſollte endlich kein Schüler verſäumen, täglich ein kurzes kaltes Bad zu nehmen.
Die Geſuche um Gewährung einer Freiſtelle müſſen bekanntlich jedes Jahr erneuert werden. Wir bitten darum, dieſe ſpäteſtens bis zum 1. April bei der Direktion einzureichen.
Austrittsanzeigen müſſen ſchriftlich der Direktion überreicht werden.
Die Angehörigen auswärtiger Schüler unterſtützt der Direktor gern bei Auswahl der Penſion und der zuverläſſigen Unterbringung ihrer Kinder. Auf alle Fälle iſt die Zuſtimmung des Direktors zu dieſer erforderlich, ebenſo wie derſelbe auch von jeder Veränderung in Penſion oder Koſthaus recht⸗ zeitig in Kenntnis geſetzt werden muß.
Der Unterricht im neuen Schuljahr beginnt:
„ Dienstag, den 3. April, vormittags 9 Uhr.
Die Prüfung neu eintretender Schüler erfolgt am Montag, den 2. April, vormittags von 9 Uhr ab.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Realſchule werden im Schulgebäude(Pädagog) Samſtag den 31. März, vormittags von 9—12 Uhr angenommen. Die aufzunehmenden Schüler müſſen Geburts- und Impfſchein, beziehungsweiſe Beſcheinigung über erfolgreiche Wiederimpfung neben dem Abgangszeugnis der früher beſuchten Lehranſtalt mitbringen. Selbſtredend ſind hiervon die aus der Vorſchule des Realgymnaſiums aufrückenden Schüler befreit.
Die Schüler, welche in die 7. Klaſſe eintreten wollen, müſſen das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben oder es ſpäteſtens vor dem 30. September 1894 vollenden. Dieſelben haben außerdem folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a) Fähigkeit deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und leſen zu können:;
b) Genügende Sicherheit in der Rechtſchreibung der häufig vorkommenden Wörter;
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes; d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Darmiſtadt, den 10. März 1894.
Großherzogliche Direktion der Realſchule.
Dr. Frhr. v. Gall.


