Jahrgang 
1894
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VII. Mitteilung an die Eltern und Bekanntmachung.

Im engen Anſchluß an die in unſeren letztjährigen Mitteilungen niedergelegten Gedanken wollen wir von neuem den Eltern unſerer Schüler oder deren Stellvertretern eindringlich und herzlich vorhalten, daß die Schule nicht imſtande iſt, das häusliche Leben ihrer Zöglinge zu beaufſichtigen und zu überwachen. Sie kann nur mit Rat und Warnung in freundlichem Verkehr mit dem Elternhaus deſſen Zucht unterſtützen und fördern, ſowie durch ihre ganze erziehliche Thätigkeit ergänzen.

Leider wird aber nur zu häufig die Mitwirkung der Schule erſt dann nachgeſucht und erbeten, wenn dieſelbe genötigt iſt, mit ſchweren Schulſtrafen gegen Verſäumniſſe und Ausſchreitungen von Schülern vorzugehen, und nachher geklagt, wenn nach Lage der Dinge keine Ermäßigung derſelben eintreten kann.

Nur wenn die Eltern unſerer Zöglinge und deren Stellvertreter von der feſten überzeugung durch drungen ſind, daß allein durch ein gemeinſames Vorgehen mit der Schule die aus dem Leichtſinn einer flatterhaften und der Genußſucht einer gleichgültigen oder überſättigten Jugend entſtehenden und anf dem Boden einer mangelhaften häuslichen Aufſicht am beſten gedeihenden Unterlaſſungsſünden und Vergehen verhütet werden können; nur wenn rückſichtslos alles, was das Elternhaus in dieſer Hinſicht wahrnimmt, der Schule vertrauensvoll und vertraulich mitgeteilt wird, kann und wird es gelingen, Richtungen und Auswüchſen zu ſteuern, welche die geiſtig und leiblich geſunde Entwickelung unſerer Jugend ſtören oder untergraben müſſen.

Wir bitten dringend darum, alle von uns dem Elternhauſe zukommenden Mitteilungen und Nach richten ſreundlich aufzunehmen und zu beachten; denn ſie haben allein das Wohl und Fortkommen der Schüler im Auge. Andererſeits iſt es jedem Lehrer, beſonders aber dem Klaſſenführer nur ſehr erwünſcht, wenn die Eltern ihn bei einer ſolchen Veranlaſſung aufſuchen und ſich mit ihm offen und freundſchaftlich beſprechen. Selbſt wenn man nach der Darſtellung des Schülers Grund zu einer Klage zu haben glaubt, wird eine ruhige freimütige Ausſprache mit dem Lehrer faſt in allen Fällen zur Aufklärung und zum gewünſchten Ziele führen.

Zum Wohle der Geſundheit unſerer Schüler empfehlen wir weiter den Eltern, auch im Hauſe darauf zu achten, daß beim Leſen oder Schreiben das Buch oder Heft dem Auge nicht mehr als auf 30 cm genähert wird. Iſt es nötig, daß bei Licht gearbeitet wird, ſo veranlaſſe man, daß die Beleuchtung nur von links einfalle. Eine zuckende Gasflamme, ein flackerndes Licht, unmittel bar auf die Schreibfläche fallende Sonnenſtrahlen ſchädigen das Auge. Bei beginnender Däm merung ſoll jede Bucharbeit aufhören. Namentlich der auswärtigen Schüler wegen fügen wir bei, daß das Leſen im Gehen oder Fahren und bei Zugluft zu verwerfen iſt. Zum Schreiben verwende man ſtets eine tiefſchwarze Tinte. Bei der geringſten Störung der Sehkraft rufe man einen Arzt zu Hülfe, der allein entſcheiden kann, ob und was für eine Brille zu gebrauchen iſt. Auch halte man die Jugend fleißig zu Spaziergängen an, die bei unſerer herrlichen Umgebung ſo leicht und köſtlich zu haben ſind. Selbſt bei unfreundlichem Wetter dulde man nicht leicht einen Stubenhocker. Jeder Mittwoch- und Samſtag⸗Nachmittag ſollte füglich zu einem größeren, 23 Stunden dauernden Ausfluge in die ſchönen Wälder benutzt werden. In dem naturyviſſen ſchaftlichen Unterricht empfangen unſere Schüler Anregung genug, um dieſe Gänge mit einer ſinnigen