— 14—
Der Unterricht im neuen Schuljahr beginnt: Dienstag, den 11. April, vormittags 9 Uhr.
Die Prüfung neu eintretender Schüler erfolgt am Montag, den 10. April, vormittags von 9 Uhr ab.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Realſchule werden im Schulgebäude(Pädagog) Samſtag, den 8. April, vormittags von 9— 12 Uhr angenommen. Die aufzunehmenden Schüler müſfen Geburts- und Impfſchein, beziehungsweiſe Beſcheinigung über erfolgreiche Wiederimpfung neben dem Abgangszeugnis der früher beſuchten Lehranſtalt mitbringen. Selbſt- redend ſind hiervon die aus der Vorſchule des Realgymnaſiums aufrückenden Schüler befreit.
Die Schüler, die in die 7. Klaſſe eintreten wollen, müſſen das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben oder es ſpäteſtens vor dem 30. September 1893 vollenden. Dieſelben haben außerdem folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:;
a) Fähigkeit deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und leſen zu können;
b) Genügende Sicherheit in der Rechtſchreibung der häufig vorkommenden Wörter;
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes;
d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Darmstadt, den 18. März 1893.
Grossherzogliche Direktion der Realschule.
Dr. Frhr. v. Gall.


