Jahrgang 
1881
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12) Erwähnung der Schüler, die beſonderes Lob verdienen; Zuerkennung der Prämien aus der Klunk'ſchen Stiftung; Entlaſſung der abgehenden Schüler.

13) Worte des Abſchieds, geſprochen von Daniel Bonin aus Rohrbach.

14) Geſang:Bundeslied, von C. Koch, comp. von Leitmann.

VIII. Wiederbeginn der Schule und Bedingungen der Aufnahme in dieſelbe.

a. Realſchule I. und II. Ordnung.

Das neue Schuljahr 188182 beginnt Montag den 19. September, an welchem die Aufnahmeprüfungen von 9 Uhr vormittags an ſtattfinden.

Anmeldungen neuer Schüler werden im Realſchulgebäude Samſtag den 17. Sep⸗ tember vormittags von 912 Uhr und nachmittags von 24 Uhr angenommen. Entlaſſungszeugniß aus der früheren Schule, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen. Bei der Eintrittsprüfung in die unterſte Klaſſe Sexta der Realſchule I. Ordnung oder Klaſſe VI. der Realſchule II. Ordnung ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu können.

b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter.

c) Kenntniß der Begriffswörter, ihrer Eintheilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes.

d) Kenntniß der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.

Die Aufnahme in eine der nächſtfolgenden höheren Klaſſen iſt durch die Kenntniß der in den vorhergehenden Klaſſen vorgenommenen Lehrgegenſtände bedingt und wird von einer Prüfung abhängig gemacht.

Das Schulgeld beträgt jährlich für Schüler der Sexta, Quinta und Quarta R. I. O., ſowie für Klaſſe VI., V. und IV. R. II. O. 60 Mark; für Tertia, Unter⸗ und Ober⸗Secunda R. I. O., ſowie für Klaſſe III., II. und I. R. II. O. 72 Mark; für Unter⸗ und Ober⸗Prima R. I. O. 84 Mark. Von Brüdern, welche die Realſchule beſuchen, wird dem zweiten ein Drittel des Schulgeldes, dem dritten und folgenden die Hälfte deſſelben erlaſſen.

b. VYorſchule der Realſchule.

Anmeldungen zur Aufnahme werden Samſtag den 17. September vormittags von 912 und nachmittags von 24 Uhr im alten Pädagoggebäude angenommen, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen, Zeugniß der früheren Schule nur von der 1. Abtheilung der 4. Klaſſe an. Selbſtver⸗ ſtändlich werden zur Aufnahme in die unterſte Abtheilung der 4. Klaſſe Vorkenntniſſe nicht verlangt.

Das Aufnahmealter iſt im Allgemeinen:

vollendetes 6. Lebensjahr für die untere Abtheilung der 4. Klaſſe, 71 7. 1 1 3.

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8. 9. 1 1*