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B. Lehrplan der Realſchule II. Ordnung.
1. Religion.
Evangeliſcher Religionsunterricht.
Klaſſe VI.: Bibliſche Geſchichte des alten Teſtaments, im Zuſammenhang damit die 10 Gebote erklärt und eingeprägt, ſowie eine Anzahl Lieder und Sprüche gelernt. Geographie von Paläſtina durch⸗ genommen.
Klaſſe Va. u. b.: Bibliſche Geſchichte des neuen Teſtaments; Erklärung des Kirchenjahres; der erſte Artikel erklärt und gelernt, ebenſo das 3. Hauptſtück, eine Anzahl Sprüche und Lieder.
Klaſſe IVa. u. b.: Die Lehre von der Offenbarung, der Schöpfung, Erlöſung und Heiligung (1., 2. und 3. Artikel). Eine Anzahl Sprüche und Lieder; dazu ausgewählte Stellen aus dem neuen Teſtament, beſonders Gleichniſſe geleſen.
Klaſſe III.: Erklärung des 3. Artikels, im Anſchluß daran die Lehre von der Kirche, Ueberblick über die Reformationsgeſchichte, Lehre von den Gnadenmitteln. Sittenlehre. Einige Lieder und Sprüche memorirt.
Klaſſe II.: Einleitung in die heilige Schrift und Geſchichte der Vorbereitung des Reiches Gottes im alten Bunde. Memoriren von Pſalmen und Wiederholung einiger Kirchenlieder.
Klaſſe I.: Neuteſtamentliche Zeitgeſchichte. Lebensbild Jeſu nach den 4 Evangelien, viele aus⸗ gewählte Stellen aus dem Geleſenen gelernt und zur Beſprechung der Hauptlehre der evangeliſchen Kirche benutzt. Leben und Schriften des Apoſtel Paulus; den Galaterbrief geleſen und erklärt, ebenſo einzelne Stellen aus dem Römerbrief.
Katholiſcher Religionsunterricht.
Iſraelitiſcher Religionsunterricht. (Siehe bei Realſchule I. Ordnung.)
2. Deutſche Sprache.
Klaſſe VI.: Leſeübungen, Erklärung und mündliches Nacherzählen des Geleſenen. Aus der Grammatik die Kenntniß der Redetheile und ihre Flexion, ſowie des erweiterten einfachen Satzes. Ortho⸗ graphiſche Uebungen. Auswendiglernen und Vortragen von Gedichten. Mündliche und ſchriftliche Uebungen im Beſchreiben von Naturkörpern und Nachbilden leichter Erzählungen.
Klaſſe Va. u. b.: Leſeübungen; Erklären und mündliche Reproduction des Geleſenen und im Anſchluß hieran: Wiederholung und Erweiterung des in Klaſſe VI. verarbeiteten Stoffes, in der Satzlehre bis zur Kenntniß der leichteren Formen des zuſammengeſetzten Satzes. Orthographiſche Uebungen. Lernen und Vortragen von Gedichten. Schriftliche Nachbildung leichter Erzählungen meiſt geſchichtlichen Inhalts.
Klaſſe IVa. u. b.: Proſaiſche und poetiſche Stücke aus Engelien's und Fechner's Leſebuch geleſen, erklärt und theilweiſe mündlich reproducirt, eine Anzahl Gedichte auswendig gelernt. In der Grammatik wurde die ganze Wortlehre und die Lehre vom einfachen Satze wiederholt, ſodann die Lehre vom zuſam⸗ mengeſetzten Satze, verbunden mit mündlichen und ſchriftlichen Uebungen, durchgenommen. Wöchentliche Dictate mit Rückſicht auf Interpunction und mit Hereinziehung von Fremdwörtern.
Aufſätze, beſtehend in Nachbildung gegebener Erzählungen, beſonders aus der Geſchichte, in der weiteren Ausführung gegebener Entwürfe und in leichteren Beſchreibungen.


