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2. Freiübungen. Klaſſe VI. Anordnung leichter Freiübungen während des Gehens einer Flankenreihe, z. B. Armhaltungen, Handklappen und Stampfen bei beſtimmten Tritten, Gang mit ver⸗ ſchiedenen Fußhaltungen, mit Wippen, Schlagen, Fußklappen, Anferſen u. ſ. f.— Leichte Freiübungen im Stehen. Klaſſe V u. IV. Freiübungen im Stehen, Gehen und Hüpfen, in den einfachſten Formen, aber in ſtärkerem Maße und auf längere Dauer, z. B. Spreizübungen in größerem Winkel, Hockwippen auf Dauer, 10—12 mal u. ſ. f.— Freiübungen mit Anordnung anderer Ausgangsſtellungen, z. B. in der Vor⸗ oder Seitſchrittſtellung. Gangarten ſind zu größerer Präciſion und geräuſchloſerer Ausführung zu bringen. Klaſſe III u. II. Die Freiübungen der vorhergehenden Stufe ſind zu wiederholen, und iſt dabei auf mög⸗ lichſt hohes Maß und große Dauer zu ſehen. Die zum Springen und für das Gerätheturnen nothwen⸗ digen Uebungen werden vorzugsweiſe gepflegt, z. B. Anknieen, Hockwippen, Bogenſpreizen u. ſ. w. An⸗ ordnung von Freiübungen während des Gehens an und von Ort— Uebungsreihen. Gleichzeitige Aus⸗ führung von Arm⸗, Bein⸗ und Rumpfübungen. Klaſſe I. Freiübungen mit Belaſtung(Stäbe, Hanteln).
3. Turnſpiele. Klaſſe VI u. V. Fangen(Zeck), Fangen mit Durchlaufen(Schneidezeck)— Dritter Mann— Brückenmann— Schwarzer Mann u. ſ. w. Klaſſe IV u. III. Bärenſpiel— Freiwolf — Jagdſpiel— Ballſpiele mit dem leichten Balle, z. B. Reiterball, Treibball u. ſ. f. Klaſſe II u. I. Fuß⸗ ball— Grenzball— Schlagball— Barrſpiel.
4. Laufen. Wettlauf und Dauerlauf in allen Klaſſen mit geſteigerten Anforderungen.
5. Ringen. In den Unterklaſſen: Handziehen, Schieben, Seilziehen, Hinkkampf u. ſ. w. In den Oberklaſſen: eigentliches Ringen nach beſtimmten Regeln.
6. Langes Schwingſeil. Für Klaſſe VI und V.
7. Schweben. Für Klaſſe VI und V Uebungen auf dem Schwebebaum. Für Klaſſe IV und III Stemmübungen und Uebungen des gemiſchten Sprunges am feſtliegenden Theile des Baumes oder am Stemmbalken.
8. Springen. Hoch⸗ und Weitſprung wird in allen Klaſſen geübt, und zwar in den Unter⸗ klaſſen mehr mit Rückſicht auf eine richtige Ausführung des Sprunges, in den Oberklaſſen mehr auf größere Leiſtungen.— Der gemiſchte Sprung beginnt in Klaſſe IV am Sturmbrett, in Klaſſe III am Bock, in Klaſſe II am Pferd, in Klaſſe I mit dem Stabe.
9. Klettern. Für die Klaſſen VI, V und IV Uebungen am Klettergerüſte, für die Klaſſen V, IV und III am Tau. In II und 1 ſind die Kletterübungen zeitweiſe zu wiederholen.
10. Hangübungen. Die Hangübungen beginnen in Klaſſe VI an der wagrechten Leiter und dem Rundlauf, und werden in Klaſſe V an dieſen Geräthen, in Klaſſe IV und III an der ſchrägen Leiter fortgeführt. In den Klaſſen III, II und I tritt das Reck an die Stelle der Leitern.
11. Stemmübungen. In den Unterklaſſen IV und III Uebungen am Stemmbalken. In Klaſſe III tritt Barren hinzu bis einſchließlich I.
12. Werfen. Gerwurf nur für Klaſſe I.
12. Singen.
Der Geſangunterricht zerfällt in theoretiſche und praktiſche Uebungen, die in ſtete Verbindung zu ſetzen ſind. Aufgabe der erſteren iſt, die Schüler mit den weſentlichen melodiſchen, rhythmiſchen und dyna⸗ miſchen Tonverhältniſſen bekannt zu machen, die gewöhnliche Bezeichnung, Notenſchrift, Vorzeichen, zu ſicherer Kenntniß zu bringen und eine befriedigende Fertigkeit im Treffen zu erzielen. Bei den praktiſchen Uebungen ſind Volkslieder und Choräle zu pflegen.— Während des Stimmwechſels ſind die Schüler von der Be⸗ theiligung am Geſange fern zu halten. Der Geſangunterricht iſt im Allgemeinen obligatoriſch; doch iſt wegen Mangels an Stimme und Gehör eine Dispenſation zuläſſig.
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