Jahrgang 
1874
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Vorbemerkung.

Die Realſchule zu Darmſtadt zählt, da nun im Herbſt 1874 die Ober⸗Prima errichtet wird, fortan 14 Klaſſen, und zwar bilden 8 Klaſſen die Realſchule I. Ordnung, in welcher Latein durch alle Klaſſen obligatoriſch iſt, und 6 Klaſſen die Realſchule II. Ordnung, wo kein Latein gelehrt wird. Beide machen eine Schulanſtalt aus und zwar eigentlich eine Realſchule I. Ordnung mit Parallelklaſſen für die 6 unteren Klaſſen, in welchen kein Latein gelehrt wird, und deren Lehrplan danach modificirt iſt, ſo daß ſie zuſammen den in ſich abgeſchloſſenen Lehr⸗ plan einer Realſchule II. Ordnung haben. Das geſetzliche Alter für die Aufnahme in die un⸗ terſte Klaſſe iſt das zurückgelegte 10. Jahr und erſtreckt ſich demnach in der Realſchule II. Ordnung bis zum zurückgelegten 16. Jahr, in der Realſchule I. Ordnung bis zum zurückge⸗ legten 18. Jahr.

Wer die Ober⸗Secunda der Realſchule I. Ordnung durchgemacht hat und reif iſt zur Verſetzung nach Unter⸗Prima, erlangt damit das Recht zum einjährigen Freiwilligendienſt; ebenſo diejenigen, welche die Klaſſe I. der Realſchule II. Ordnung durchgemacht und wenigſtens das Zeugnißgenügend erhalten haben; alſo wird jenes Recht auf beiden Wegen in der Regel mit vollendetem 16. Jahre erreicht. Wer nach abſolvirter Ober⸗Prima die Rechte er⸗ langen will, welche außerdem noch mit dem Beſuche einer Realſchule I. Ordnung verbunden ſind, hat eine Maturitäts⸗Prüfung zu beſtehen.

Das Eintrittsgeld bleibt vorläufig auf 2 fl. feſtgeſetzt.

Das Schulgeld beträgt in den 3 unteren Parallelklaſſen 60 Mark, in den 3 folgenden Parallelklaſſen 72 Mark, in Unter⸗ und Ober⸗Prima der Realſchule I. Ordnung 84 Mark

jährlich.