Jahrgang 
1931
Einzelbild herunterladen

Freiſtellen ſteht aus der Alfred Schmitz⸗Stiftung eine Freiſtelle zur Verfügung. Die Freiſtellengeſuche müſſen jedes Jahr erneuert werden, ſie ſind ſpäteſtens bis zum Beginn des neuen Schuljahres an die Direktion einzureichen und ausführlich zu begründen.

Um bei dem ungeſunden Andrange zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht ge⸗ wachſene Schüler vor ſpäteren Enttäuſchungen zu ſchützen und um ſie rechtzeitig den Uebergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entſprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu laſſen, hat der Herr Kultusminiſter beſondere Ausleſebeſtimmungen getroffen.

Geſuche um Befreiung von planmäßigen Unterrichtsſtunden werden von uns in der Regel nur auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes auf vorgeſchriebenem Muſter oder einer ſchulärztlichen Unterſuchung bewilligt.

Die Turn⸗ und Spielſtunden, ebenſo das Schwimmen ſind nach den neuen Lehrplänen für alle Schüler, die nicht durch das Zeugnis eines beamteten Arztes(des Kreis⸗ oder Schularztes) befreit ſind, verbindlich.

An der Kinderſpeiſung beteiligen ſich 102 Schüler. Sie erhalten jeden Morgen in der großen Pauſe warme Milch für 10 Pfg., 11 bedürftige Schüler nehmen koſtenlos teil. Wir können dieſe Ein⸗ richtung den Eltern unſerer Schüler beſtens empfehlen.

Für auswärtige Schüler ſteht ein Aufenthaltsraum, für Fahrräder ein Fahrradraum zur r Verfügung

Auf Grund eines Vertrags, den das Kultusminiſterium mit der Neuen Frankfurter Allgemeinen Verſicherungs⸗A.⸗G. abgeſchloſſen hat, ſind ſämtliche Schüler der höheren Lehranſtalten Heſſens gegen Unfälle in der Schule, auf Spaziergängen und Ausflügen der Schule oder auf dem Schulwege ver⸗ ſichert. Der Verſicherungsbeitrag beträgt für jeden Schüler 2. RM. Dafür erſetzt die Geſellſchaft die etwa notwendigen Heilkoſten bis zum Betrage von 1500 RM. und verpflichtet ſich bei bleibender Invali⸗ dität zu einer Kapitalzahlung bis zu 15000 RM. Die Verſicherungsbeiträge der Schüler ſind pflicht⸗ gemäß zu entrichten und werden jeweilig bis zum 15. Mai eingezogen.

Nach Meldung eines Unfalls innerhalb 3 Tagen wird von der Schule aus Schadenanzeige erſtattet. Die Regelung der Schadenerſatzanſprüche erfolgt unmittelbar zwiſchen dem Vater oder ſeinem Stell⸗ vertreter und der Verſicherungsgeſellſchaft. Wie berechtigt der Abſchluß eines ſolchen Vertrages iſt, zeigt die Tatſache, daß an unſerer Anſtalt allein im letzten Schuljahr 24 Unfälle vorgekommen ſind.

Für bedürftige und unbemittelte Schüler haben wir eine Hilfsbücherei eingerichtet, die jetzt rund 900 Bände enthält. Aus ihr können die notwendigen Schulbücher gegen eine geringe Gebühr entliehen werden. Die Benutzung im vergangenen Schuljahr war überaus rege. Wir weiſen die Eltern auch an dieſer Stelle nochmals auf dieſe Wohlfahrtseinrichtung hin. Die Beſtände der Bücherei werden dauernd vermehrt.

Wir bitten die Eltern, den Leſeſtoff ihrer Kinder zu überwachen. Wir ſtellen gerne Verzeichniſſe empfehlenswerter Bücher zur Verfügung, und die Lehrer erteilen bei Anſchaffungen auf Wunſch Rat. Dem Leſebedürfnis unſerer Zöglinge kommen wir durch eine ſorgfältig ausgewählte Schulbücherei entgegen, die jedem Geſchmack Rechnung trägt.

Da nur durch enges Einvernehmen mit dem Eltenhaus Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung erreicht werden können, bitten wir die Angehörigen unſerer Schüler, in allen Fällen, in denen ihnen eine Auskunft oder ein Rat erwünſcht ſcheint, ſich vertrauensvoll mit dem Fachlehrer, dem Klaſſenführer oder der Direktion in Verbindung zu ſetzen. Ebenſo iſt uns jede Mitteilung wertvoll, die die Eltern über Veranlagung ihrer Kinder, körperliche Gebrechen u. a. uns zukommen laſſen. Wir werden, ſoweit es im Klaſſenunterricht möglich iſt, hierauf gebührende Rückſicht nehmen.

Alle Mitteilungen der Schule an die Eltern erfolgen nach§ 33 der Schulordnung als portopflichtige Dienſtſache.

Wir empfehlen den Angehörigen unſerer Zöglinge, darauf zu achten, daß die Kinder ihre Zeit verſtändig einteilen und die Arbeiten ſorgfältig und in ſauberer Schrift anfertigen. Nützlich dürfte es ſein, wenn die Eltern von den Klaſſenarbeiten, die, wie ihnen zu Anfang eines jeden Schuljahres efteuf⸗ gegeben wird, an beſtimmten Tagen geſchrieben und zurückgegeben werden, regelmäßig Einſicht nehmen. Wenn auch die ſchriftlichen Arbeiten nicht in erſter Linie maßgebend für die Beurteilung eines Schülers ſind, ſo bieten ſie den Eltern doch meiſt einen gewiſſen Anhalt für die Beurteilung der Fortſchritte ihrer Kinder. Bemerken ſie einen erheblichen Rückſchritt in den Leiſtungen, oder erhalten ſie von der Schule Nachricht über irgendwelche Mängel, ſo erſuchen wir um Rückſprache, die wir als ein Zeichen des Intereſſes freudig begrüßen. Die Eltern mögen nicht glauben, daß ſie mit ſolchen Beſuchen läſtig fallen. Indeſſen müſſen wir erwarten, daß ſie im Laufe des Schuljahres, ſolange nötigenfalls noch Abhilfe geſchaffen werden kann, nicht jedoch erſt zur Zeit der Verſetzung ſich an uns wenden. Beſuche

14