Jahrgang 
1926
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Uebergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entsprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu lassen, hat das Landesamt für das Bildungswesen bestimmt, dass Schüler, die in der- selben Klasse zum zweitenmal das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluss des Klassenlehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.

Gesuche um Befreiung von planmässigen Unterrichtsstunden werden von uns in der Regel nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses bewilligt, das einem von uns erhältlichen Vordruck entsprechend ausgestellt ist.

Die Turn- und Spielstunden, ebenso das Schwimmen sind nach den neuen Lehrplänen für alle Schüler, die nicht durch das Zeugnis eines beamteten Arztes(des Kreis- oder Schularztes), befreit sind, verbindlich.

Wir bitten die Eltern, den Lesestoff ihrer Kinder zu überwachen. Wir stellen gerne Verzeichnisse empfehlenswerter Bücher zur Verfügung, und die Lehrer erteilen bei Anschaffungen auf Wunsch Rat. Dem Lesebedürfnis unserer Zöglinge kommen wir durch eine sorgfältig aus- gewählte Schülerbücherei entgegen, die jedem Geschmack Rechnung trägt.

Für bedürftige und unbemittelte Schüler haben wir eine Hilfsbücherei eingerichtet, aus der sie die notwendigen Schulbücher unentgeltlich oder gegen eine geringe Gebühr entleihen können. Wir sind bemüht, ihre Bestände dauernd zu vermehren.

Da nur durch enges Einvernehmen mit dem Elternhaus Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung erreicht werden können, so bitten wir die Angehörigen unserer Schüler, in allen Fällen, in denen ihnen eine Auskunft oder ein Rat erwünscht scheint, sich vertrauensvoll mit dem Fachlehrer, dem Klassenführer oder der Direktion in Verbindung zu setzen. Ebenso ist uns jede Mitteilung wertvoll, die die Eltern über Veranlagung ihrer Kinder, körperliche Gebrechen u. a. uns zukommen lassen. Wir werden. soweit es im Klassenunterricht möglich ist, hierauf gebührende Rücksicht nehmen.

Wir empfehlen den Angehörigen unserer Zöglinge, darauf zu achten, dass die Kinder ihre Zeit verständig einteilen und die Arbeiten sorgfältig und in sauberer Schrift anfertigen. Nütz- lich dürfte es sein, wenn die Eltern von den Klassenarbeiten, die, wie ihnen zu Anfang eines jeden Schuljahres bekanntgegeben wird, an bestimmten Tagen geschrieben und zurückgegeben werden, regelmässig Einsicht nehmen. Wenn auch die schriftlichen Arbeiten nicht in erster Linie massgebend für die Beurteilung eines Schülers sind, so bieten sie den Eltern doch meist einen gewissen Anhalt für die Beurteilung der Fortschritte ihrer Kinder. Bemerken sie einen erheblichen Rückschritt in den Leistungen, oder erhalten sie von der Schule Nachricht über irgendwelche Mängel, so ersuchen wir um Rücksprache, die wir als ein Zeichen des Interesses freudig begrüssen. Die Eltern mögen nicht glauben, dass sie mit solchen Besuchen lästig fallen. Indessen müssen wir erwarten, dass sie im Laufe des Schuljahres, solange nötigenfalls noch Ab- hilfe geschaffen werden kann, nicht jedoch erst zur Zeit der Versetzung sich an uns wenden. Besuche unmittelbar vor der Erteilung der Zeugnisse oder vor der Versetzung sind zwecklos. Wünschen die Eltern Auskunft über Betragen und Leistungen in den verschiedenen Fächern, so muss der Besuch vorher angezeigt werden, damit ein zutreffendes Bild von den augenblicklichen Leistungen eines Schülers gegeben werden kann.

Der Direktor ist an den Schultagen im Sommerhalbjahr von 11 ¼ bis 11 ¾1 Uhr und im Winter- halbjahr von 11 ¾ bis 12 ¼ Uhr auf seinem Amtszimmer zu treffen. Die Direktion der Liebigs- Oberrealschule ist unterStadtamt Nr. 6129 an das Fernsprechnetz angeschlossen. Wann die Lehrer zu sprechen sind, erfahren die Eltern von ihnen auf vorherige Anfrage. Während der Unterrichtsstunden dürfen die Lehrer nicht gestört werden.

Ferienordnung 1926/27: Erster Ferientag. Letzter Ferientag. Osterferien Sonntag. 28. März 1926 Sonntag, 18. April 1926 Pfingstferien Sonntag, 23. Mai 1926 Sonntag. 30. Mai 1926 Sommerferien Samstag, 17. Juli 1926 Sonntag, 15. August 1926 Herbstferien Sonntag, 26. September 1926 Sonntag, 10. Oktober 1926 Weihnachtsferien Donnerstag. 23. Dezember 1926 Mittwoch, 5. Januar 1927.

Der letzte Schultag vor den Ferien ist ohne jede Kürzung des Unterrichts zu halten, jedoch können aus- wärtige Schüler nach der dritten Stunde entlassen werden, wenn der erste Ferientag ein Samstag ist und wenn sie ohne diese Vergünstigung nicht mehr an demselben Tage ihre Heimat erreichen können. Schulfreie Tage: Himmelfahrt: Do. 13. Mai; Jugendfeiertag: Do. 24. Juni: Verfassungstag: Mi. 11. Aug.: Totenfeier: Sa. 20. Nov. 1926.

Darmstadt, im März 1926.

Die Direktion der Liebigs-Oberrealschule: 2 Dr. Kammer, Oberstudiendirektor.