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VI. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.
In die Liebigs-Oberrealschule werden Söhne von Familien aufgenommen, die nördlich der Rheinstraße, Alexanderstraße und Dieburger Straße wohnen, sowie die— jenigen Auswärtigen, die am Haupfbahnhof ankommen. Vorzulegen sind bei der Meldung ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister, in dem der Rufname unterstrichen sein muß, eine Bescheinigung über die erfolgte Impfung oder Wieder— impfung und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule.
Zur Aufnahme in die Sexta ist das zurückgelegte neunte Lebensjahr erforderlich. Doch können bei genügender leiblicher und geistiger Reife auch solche Knaben auf— genommen werden, die bis zum 30. September d. J. das neunte Lebensjahr vollenden.
Bei dem Eintritt in die Sexta sind folgende Kenntnisse nachzuweisen: Fähigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen; ziemliche Sicher— heit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter; Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora; Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen..
Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, den 20. April von ½ 8 Uhr ab statt. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 21. April, um 7 ½ Uhr.
Um bei dem ungesunden Andrange zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen und um sie rechtzeitig den Übergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entsprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu lassen, hat Großherzogliches Ministerium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten bestimmt, daß Schüler, die in derselben Klasse zum zweitenmal das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluß des Klassenlehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.
Freistellen werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftigkeit an solche Schüler verliehen, die durch gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Ver— halten sich auszeichnen. Die Gesuche müssen jedes lahr erneuert werden.
Ferienordnung für 1914/15: 31. Mai— 7. luni, 16. luli— 12. August, 1.— 14. Oktober, 24. Dezember— 6. Januar 1915, 28. März 1915— 12. April 1915.
Wir bitten die Eltern, die Lektüre ihrer Kinder zu überwachen. Wir stellen gerne Verzeichnisse empfehlenswerter Bücher zur Verfügung, und die Lehrer erteilen bei Anschaffungen auf Wunsch Rat. Dem Lesebedürfnis der Zöglinge der oberen und mittleren Klassen kommt die Anstalt durch eine sorgfältig ausgewählfe Schülerbibliothek entgegen, die jedem Geschmad Rechnung trägt.
Die Lehrer der Anstalt sind bestrebt, gesundheitsschädliche Einflüsse während des Unterrichts von den Schülern fernzuhalten. Wir hnaben aber die UÜberzeugung gewonnen, daß von vielen Eltern bei den Arbeiten zu Hause der Pflege der Augen, der Haltung beim Schreiben und Lesen etc. nur geringe Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wir weisen hin auf 1. Burgerstein, Zur häuslichen Gesundheitspflege der Schuljugend, sowie auf die Gesundheitsregeln für Schüler und Schülerinnen aller Lehranstalten von demselben Verfasser. Preis je 10 Pfg.
Da nur durch enges Einvernehmen der Schule mit dem Haus Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung erreicht werden können, so bitten wir die Angehörigen unserer Schüler, in allen Fällen, in denen ihnen eine Auskunft oder ein Rat erwünscht scheint, sich vertrauensvoll mit dem Fachlehrer, dem klassenlehrer


