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V. Anſchaffungen und Geſchenke.
Hierüber werden wir im nächſten Jahre berichten.
VI. Bekanntmachungen.
1. Unſer Lehrerrat verfügt über drei Hochſchul⸗Stipendien im Betrage von etwa 100 ℳ, 85 ℳ und 65 ℳ, die an frühere Schüler unſerer Anſtalt verliehen werden ſollen. Er kann auch Freiſtellen für 5% unſerer Schüler gewähren, wenn Dürftigkeit vorliegt und die Schüler ſich durch gute Befähigung, zules Ettebin und gute Sitten auszeichnen. Schriftliche Geſuche ſind vor dem 10. April 1915 an uns zu richten..
2. Der Unterricht beginnt im neuen Schuljahr Dienstag den 13. April; an dieſem Tage verſammeln ſich die Anfänger(Vorklaſſe III) um 9 Uhr, alle anderen Vorſchüler und Gymnaſiaſten um 7 ½ Uhr in ihren Klaſſenzimmern.
3 ſuat Die Aufnahme-Prüfungen finden am Tage vorher, Montag den 12. April, von 8 Uhr ab, ſtatt.
4. Die Pfingſtferien dauern im nächſten Schuljahr vom 23. bis 30. Mai, die Sommerferien vom 15. Juli bis 11. Auguſt, die Herbſtferien vom 30. September bis 13. Oktober, die Weihnachtsferien vom 23. Dezember 1915 bis 5. Januar 1916.
5. Der Unterzeichnete iſt, falls ihn nicht beſondere Dienſtgeſchäfte abrufen, an allen Schultagen in der fünften Vormittagsſtunde ſim Sommer von 11 ½— 12 ¼, im Winter von 12—12 ¾ in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Wenn der Zweck des Beſuchs Auskunft über die Fortſchritte eines Schülers iſt, empfiehlt es ſich, den Beſuch 2—3 Tage vorher anzumelden.
6. Zu Beginn jedes Halbjahrs werden die Schüler angehalten, iu ihr Aufgabenheft oder auf ein beſonderes Blatt einzuſchreiben, an welchen Tagen der Woche ſich die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in ihren Händen befinden; dieſe Einträge ſollen ſie ihren Eltern zur Unterſchrift vorlegen.
7. Das Schulgeld beträgt in den Klaſſen Oberprima, Unterprima, Oberſekunda 150 ℳ, in den übrigen Gymnaſialklaſſen 130 ℳ und in den Vorſchulklaſſen 120 ℳ jährlich; von mehreren Söhnen derſelben Familie hat der zweite nur ein Drittel, der dritte und vierte nur die Hälfte dieſer Sätze zu bezahlen. Wir ſind ermächtigt, in Krankheitsfällen oder bei Zu⸗ und Wegzug der Eltern das Schulgeld auf Antrag für die Monate zu erlaſſen, in denen der Schüler an keinem Tage am Unterricht teil⸗ genommen hat.
VII. Bitte.
Wir beabſichtigen, nach Friedensſchluß zur Ehre unſerer früheren Schüler und zur Ehre unſeres Gymnaſiums ein Verzeichnis aller früheren Schüler herauszugeben, die am Krieg teilge⸗ nommen haben, und bitten dieſe ſelbſt oder ihre Angehörigen uns die Unterlagen dafür zu liefern. An⸗ zugeben ſind: Zu⸗ und Vornamen, Geburtsjahr, Jahr des Abgangs vom Gymnaſium, Beruf im Frieden, militäriſche Stellung, Truppenteil, Zeit, Ort und Grund des Abgangs von der Truppe, Auszeichnungen.
Darmſtadt, den 10. März 1915.
Großh. Direktion des hudwig-Georgs-Gumnaſiums und der Vorſchule der Gumnaſien.
Dr. Nangold.


