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Amtszimmer zu ſprechen. Wenn der Zweck des Beſuches Auskunft über die Fortſchritte eines Schülers iſt, empfiehlt es ſich, den Beſuch 2—3 Tage vorher anzumelden.
7. Zu Beginn jedes Halbjahres werden die Schüler angehalten, in ihr Aufgabenheft oder auf ein beſonderes Blatt einzuſchreiben, an welchen Tagen der Woche ſich die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in ihren Händen befinden; dieſe Einträͤge ſollen ſie ihren Eltern zur Unterſchrift vorlegen.
8. Nach einer Anordnung unſerer vorgeſetzten Behörde wird die Note„teilweiſe genügend“ nicht mehr erteilt. Es werden vielmehr alle Leiſtungen, die nicht mehr als genügend gelten können, mit „ungenügend“(= 5) bézeichnet.
9. Das Schulgeld wird künftighin in den Klaſſen Oberprima, Unterprima, Oberſekunda 150 ℳ, in den übrigen Gymnaſialklaſſen 130 ℳ und in den Vorſchulklaſſen 120 ℳ jährlich betragen.
Darmſtadt, den 8. März 1910.
Großf. Direſttion des Ludmig⸗Georgs⸗Gymnaſiums und der Gymnaſial⸗Uorſciule. Dr. Mangold.


