Jahrgang 
1909
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VII. Beßanntmachungen.

1. Das Großherzogliche Miniſterium des Innern hat beſchloſſen, unſere Herbſtklaſſen allmählich eingehen zu laſſen. Demnach unterbleibt im Herbſt 1909 die Einrichtung einer dritten Herbſt⸗Vorklaſſe; in jedem folgenden Herbſt fällt eine weitere Herbſtklaſſe weg, und im Herbſt 1920 wird die letzte Herbſt⸗ klaſſe(die Schüler, die jetzt die dritte Herbſtklaſſe bilden) mit der Reifeprüfung ihr Daſein beſchließen. Ob die Zahl der Klaſſen durch dieſe Maßregel vermindert wird oder ob infolge des Wegfalls der Herbſtklaſſen, die Oſterklaſſen alle oder teilweiſe in zwei Abteilungen getrennt werden müſſen, wird die Zukunft lehren..

2. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete für ſämtliche Oſter⸗ und Herbſtklaſſen des Gym⸗ naſiums und der Vorſchule Donnerstag den 1. April, Freitag den 2. April und ſpäteſtens Samstag den 17. April, jedesmal von 101 Uhr, im Direktorzimmer des Gymnaſiums(Karlsſtr. 2) an; dabei ſind Geburtsſchein mit unterſtrichenem Rufnamen, Impfſchein und gegebenen Falls Abgangs⸗ zeugnis der bisher beſuchten Schule oder beglaubigte Privatzeugniſſe vorzulegen. Wenn die Eltern ſchriftliche Anmeldung vorziehen, erbitten wir ſie bis zum 10. April.

Eltern, die die Abſicht hatten, ihre Söhne im Herbſt der unterſten Vorſchulklaſſe zuzuführen, machen wir darauf aufmerkſam, daß dies nach der oben mitgeteilten Anordnung nicht möglich iſt, daß aber Knaben, die vor dem 1. Oktober 1903 geboren ſind, bei genügender geiſtiger und körperlicher Be⸗ fähigung ſchon jetzt zu Oſtern aufgenommen werden können.

3. Der Unterricht beginnt Dienstag den 20. April; an dieſem Tage verſammeln ſich die Gymna ſiaſten um 7 ½ Uhr im Feſtſaal, die Vorſchüler in ihren Klaſſenzimmern und zwar die Klaſſen 1 0, 1 und II H um 7 ½ Uhr, die Klaſſen II O und III O um 81½ Uhr und die Klaſſe III H um 9 ½ Uhr.

4. Die Pfingſtferien dauern im nächſten Schuljahr vom 30. Mai bis 6. Juni, die Sommerferien vom 15. Juli bis 11. Auguſt, die Herbſtferien vom 30. September bis 14. Oktober, die Weihnachtsferien vom 23. Dezember 1909 bis zum 5. Januar 1910.

5. Der Unterzeichnete iſt, falls ihn nicht beſondere Dienſtgeſchäfte abrufen, an allen Schultagen in der fünften Vormittagsſtunde(ſim Sommer von 11 ½ 12 ³, im Winter von 12 12 ¾³) in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Wenn der Zweck des Beſuches Auskunft über die Fortſchritte eines Schülers iſt, empfiehlt es ſich, den Beſuch 23 Tage vorher anzumelden.

6. Zu Beginn jedes Halbjahres werden die Schüler angehalten, in ihr Aufgabenheft oder auf ein beſonderes Blatt einzuſchreiben, an welchen Tagen der Woche ſich die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in ihren Händen befinden; dieſe Einträge ſollen ſie ihren Eltern zur Unterſchrift vorlegen.

7. Nach einer Anordnung unſerer vorgeſetzten Behörde wird die Noteteilweiſe genügend nicht mehr erteilt. Es werden vielmehr alle Leiſtungen, die nicht mehr als genügend gelten können, mitunge⸗ nügend(= 5) bezeichnet.

Darmſtadt, den 8. März 1909.

Großf.. Direſttion des Ludmig⸗Georgs⸗Gymnaſiums und der Gymnaſiaſ⸗Dorſchule. Dr. Nangold.