13. Juli 1869 definitiv zum Lehrer an Großherzogl. Realſchule dahier ernannt und ver⸗ blieb an dieſer Anſtalt, bis er in Folge Allerhöchſten Decretes vom 3. October 1873 an das Großherzogliche Gymnaſium dahier überging.
Dr. Ferdinand Bender, am 12. October 1847 zu Darmſtadt geboren, beſuchte bis zum Jahre 1857 die Lucius'ſche Lehranſtalt und von da bis Herbſt 1864 das Gymnaſium ſeiner Vaterſtadt, worauf er die Univerſität Heidelberg bezog, um klaſſiſche Philologie zu ſtudiren. Herbſt 1866 begab er ſich nach Gießen, wurde dort, wie vorher in Heidelberg, ordentliches Mitglied des philologiſchen Seminars und beſtand im Frühjahr 1869 das Facultätsexamen. Zugleich erlangte er die philoſophiſche Doctorwürde. Durch ein Reſcript Großherzoglicher Oberſtudien⸗Direction vom 3. Mai 1869 als Hilfslehrer an die erweiterte Realſchule zu Friedberg berufen, war er daſelbſt bis zu Neujahr 1871 thätig, zu welcher Zeit ihm vorerſt proviſoriſch und dann durch Allerhöchſtes Decret vom 25. Januar 1871 definitiv eine Lehrſtelle am Gymnaſium zu Büdingen übertragen ward. Nach faſt dreijäh⸗ riger Wirkſamkeit an dieſer Anſtalt wurde er durch Allerhöchſtes Decret vom 3. October 1873 zum Lehrer am Gymnaſium zu Darmſtadt ernannt.— Außer dem im Rheiniſchen Muſeum veröffentlichten Reſultat einer Collation der Dionyſiſchen exeronrh reger dbS2εοςα ⁶νο⁴αεσυν nach der Darmſtädter Handſchrift und mehreren in verſchiedenen Zeitſchriften abgedruckten kleineren Abhandlungen erſchien von ihm„Redlev. Eine poetiſche Erzählung“(Heidelberg, C. F. Winter's Univerſitätsbuchhandlung. 1874).
Durch Reſcript Großh. Oberſtudien⸗Direction vom 22. September 1873 wurde nach Verfügung Großh. Miniſteriums des Innern d. d. 16. September der Architekt Harres mit Ertheilung des Unterrichtes im techniſchen Zeichnen und der Deſcriptivgeo⸗ metrie am Großh. Gymnaſium zu Darmſtadt beauftragt. Die Theilnahme an dieſem Unterricht iſt ſelbſtverſtändlich in den freien Willen der Schüler geſtellt und ſoll durch den⸗ ſelben„den Gymnaſiaſten Gelegenheit gegeben werden zu elementarer Bildung im techniſchen Zeichnen; namentlich ſoll Schülern der oberſten Klaſſe auch in dieſer Beziehung der un⸗ mittelbare Eintritt in eine der Fachklaſſen des hieſigen Polytechnikums ermöglicht und künf⸗ tigen Kameral- und Baubeamten einige Uebung im Planzeichnen für ihre künftige Berufs⸗ thätigkeit vermittelt werden“.
Nach Verfügung Großh. Miniſteriums des Innern vom 8. April 1874 beträgt das Schulgeld bei dem Gymnaſium dahier vom 2. Quartal d. J. an a) für Sexta, Quinta, Quarta: 72 Mark oder 42 fl. und b) für Tertia, Secunda, Prima: 84 Mark oder 49 fl. jährlich.
Dieſelbe h. Behörde hat durch Verfügungen vom 21. Mai und 3. Auguſt verordnet, daß im Hinblick auf die weſentliche Erhöhung des Schulgeldes den Schülern keine weiteren Beiträge für Schulzwecke(Anſchaffungen zur Schülerbibliothek u. dgl.) angeſonnen, ſondern derartige Ausgaben aus den allgemeinen Mitteln der Anſtalt für Unterrichtszwecke beſtritten werden ſollen.
Der Urlaub, welcher dem Hauptlehrer der Parallel⸗Unterſecunda, Hofrath Becker, Krankheits halber ertheilt werden mußte, machte ein längeres Vicariat während des Sommer⸗ ſemeſters nöthig. Mit dem Ordinariat der genannten Klaſſe und den dazu gehörigen Lec⸗ tionen wurde Dr. Textor, mit der deutſchen Lection Dr. Windhaus beauftragt. Die


