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das militärpflichtige Alter) freiwillig in das Militär eingetreten. Für diejenigen unter ihnen, welche der Oberprima angehörten und zu Herbſt d. J. berechtigt waren, an der Maturitätsprüfung Theil zu nehmen, wurde dieſe Prüfung gemäß Verfügung Großher⸗ zoglicher Oberſtudien-Direction ſofort abgehalten und den betr. Schülern das Maturi⸗ tätszeugniß ausgeſtellt. Auch die Prüfung der noch übrigen 22 Oberprimaner, ſowie der auswärtigen, dem hieſigen Gymnaſium zugewieſenen Examinanden konnte nicht bis zu dem gewöhnlichen Termin hinausgeſchoben werden; dieſelbe wurde unmittelbar nach den Ferien in den Tagen vom 20. bis zum 31. Auguſt in verordnungsmäßiger Weiſe vor⸗ genommen und damit das Schuljahr für die Oberprima beſchloſſen. Der Unterricht in den anderen Claſſen wird noch bis zum 30. September fortgeſetzt und mit einer Prüfung in dieſen Claſſen beſchloſſen werden.
In Folge der zu Herbſt vorigen Jahres eingetretenen Ueberfüllung unſerer ſämmt⸗ lichen Claſſen(mit Ausnahme der beiden oberſten) befanden wir uns leider ſchon am Anfange des Schuljahres in der unangenehmen Lage, eine Anzahl der zum Eintritt in das Gymnaſium angemeldeten Schüler ablehnen zu müſſen; von einer Aufnahme wäh⸗ rend des Schuljahres, die übrigens auch verordnungsmäßig an gewiſſe Bedingungen ge⸗ knüpft iſt, mußte bis auf wenige Ausnahmen, die das Geſetz uns zu machen vorſchreibt, gänzlich abgeſehen werden. Eine hohe Behörde hatte zwar den Unterzeichneten ermäch⸗ tigt, eine oder zwei Parallelklaſſen zu errichten und die dazu nöthigen Lehrzimmer außer⸗ halb des Gymnaſiums in hieſiger Stadt zu miethen; die Ausführung dieſes Planes ſchei⸗ derte jedoch an der Unmöglichkeit ein für dieſen Zweck nur einiger Maßen geeignetes Local ausfindig zu machen und miethweiſe zu erhalten. Dagegen können wir die erfreu⸗ liche Mittheilung machen, daß der verwilligte Neuban zu Pfingſten d. J. begonnen worden iſt und, wie man uns verſichert, noch vor Winter unter Dach kommen ſoll. Nach Vol⸗ lendung deſſelben, vorausſichtlich im Sommer 1871, wird es auch an den für etwaige Parallelclaſſen erforderlichen Räumen nicht länger fehlen.
V. Bekanntmachung.
Für die Anmeldung neuer Schiller iſt der 19. und 20., für die Aufnahmeprüfung der 21. und 22. October beſtimmt.
Bei denjenigen, welche in der Sexta eintreten wollen, wird vorausgeſetzt 1) ein dem Lebensalter entſprechender Religionsunterricht, 2) Fertigkeit im Leſen und Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift, ſowie eine Grundlage in der deutſchen Orthographie, 3) Kenntniß der vier Rechnungsarten mit ganzen Zahlen. Das geeignetſte Alter für den Eintritt in dieſe Claſſe iſt das zurückgelegte 10. Lebensjahr.
Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt am 24. October.
Grohherzogliche Direttion des Gpmnalums. Dr. Boßler.


