Jahrgang 
1915
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3. Ferien im Schuljahre 191516: Pfingſtferien vom 23. bis 30. Mai, Sommerferien vom 15. Juli bis 11. Auguſt, Herbſt⸗ ferien vom 30. September bis 13. Oktober, Weihnachtsferien vom 23. Dezember bis 5. Januar, Oſterferien vom 16. bis 30. April.

4. Schulgeld: A. Eleonorenſchule:

B.

a) für Schülerinnen, deren Eltern oder an ihre Stelle getretenen Unterhaltungs⸗ pflichtige ihren Hauptwohnſitz im Bezirk der Stadt Darmſtadt haben, jährlich in den Klaſſen I bis IV 140 Mk., V bis X 130 Mark.

b) für alle anderen Schülerinnen in den Klaſſen l bis IV 160 Mk., V bis X 150 Mk.

Frauenſchule:

Für Schülerinnen aus Darmſtadt jährlich 150 Mk., für alle anderen Schülerinnen jährlich 170 Mk.

C. Hoſpitantinnen zahlen halbjährlich für jede Wochenſtunde 6 Mk. D.

Für Geſchwiſter in der Eleonoren⸗, der Frauen⸗, der Viktoria⸗ und den Mittel⸗ ſchulen iſt zu zahlen: für das erſte Kind das volle Schulgeld, für das zweite Kind ¾, für das dritte und jedes folgende Kind die Hälfte des Schulgeldes derjenigen Anſtalt, die ſie beſuchen.

Freiſtellen können nur an Schülerinnen, die wenigſtens ein Jahr der Schule angehören, jedoch nur in der Frauenſchule und den Klaſſen VII der Eleo⸗ norenſchule gewährt werden. Geſuche ſind an das Kuratorium zu richten und bei der Direktion einzureichen.

5. Der Direktor oder ſein Vertreter iſt täglich, außer Samstags, in der letzten Vormittagsſtunde auf dem Amtszimmer zu ſprechen. Die Sprechſtunden der Lehrenden ſind am ſchwarzen Brett angeſchlagen.

Darmſtadt, im März 1915.

broßh. Direhktion der Eleonorenſchule. J. V.: Profeſſor Zimmer.