Jahrgang 
1928
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VI. MITTEILUNCEN AN DIE ELTIERN

Die Aufnahmeprüfung ist Montag, den 23. April, vormittags 8 Uhr. Der stundenplanmäßige Unter- richt beginnt Dienstag, 24. April, vormittags 8 Uhr. Der Eintritt erfolgt aus der Volksschule nach vollendetem 7. bezw. 8. Schuljahre in die IIIb. Vorzulegen ist bei der Anmeldung: Geburtsschein, Impfschein, letztes Schul- zeugnis. Abmeldungen haben schriftlich bei der unterzeichneten Direktion zu erfolgen, und zwar für die am Schlusse des Schuljahres austretenden Schülerinnen bis zum letzten Tag der Osterferien. Ein Abgangszeugnis wird erst nach Erfüllung aller Verpflichtungen gegen die Schule ausgehändigt. Das Zeugnis der Reife gewährt den Schülerinnen die gleichen Berechtigungen, wie sie den übrigen höheren Schulen zustehen.

In dem Schülerinnenheim können auswärtige Schülerinnen für monatlich RM 30.- Wohnung und Ver- pflegung finden. Bei hervorragend begabten Schülerinnen und Bedürftigkeit der Eltern gewährt der Staat einen entsprechenden Zuschuß zu den Kosten für die Unterbringung im Heim. Die in das Heim eintretenden Schülerinnen haben mitzubringen: 1 Federbett mit 2 Bezügen, 1-2 Kopfkissen, 2 Bettücher, 2 bezw. 4 Kopfkissenbezüge, 4 Hand- tücher, 2 Trägerschürzen, Waschlappen, Seife, Kamm, Haar-, Nagel-, Zahn- und Kleiderbürste, Wichszeug. Wegen der Kleidung, die einfach sein soll, besteht keine Vorschrift.

Auswärtige Schülerinnen, die täglich heimfahren, können an dem Mittagessen in unserem Schülerinnen- heim teilnehmen und haben für die Mahlzeit RM-.35 zu zahlen. Alle Schülerinnen können gegen geringes Entgelt im Heim Milchfrühstüd erhalten. Das Schulgeld beträgt für alle Klassen RM 17.50, eine Ermäßigung tritt ein bei gleichzeitiger Schulausbildung mehrerer Geschwister, und zwar beträgt es: bei 2 Geschwistern RM 14.50, bei 3 Geschwistern RMI 11.50, bei 4 Geschwistern RM 9., bei 5 Geschwistern RM 6.50, bei 6 und mehr Ge- schwistern RM 4.. Das Schulgeld ist an die Hauptstaatskasse, Darmstadt, zu zahlen und wird bis auf weiteres in unserem Schulhaus monatlich von einem Beamten der Hauptstaatskasse eingezogen. Stundung kann nur in besonderen Fällen das Ministerium für Kultus gewähren. Wird das Schuldgeld trot⸗ Mahnung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beglichen, so muß die Hauptstaatskasse nach einer Verfügung des Ministeriums alsbald das Beitreibungs- und Pfändungsverfahren durchführen. Begabten, fleißigen und in ihrem Betragen musterhaften Schülerinnen, deren Eltern den Nachweis erbringen. daß ihnen die Zahlung des Schulgeldes schwer fällt oder unmöglich ist, kann das Schulgeld ganz(oder auch zur Hälfte) erlassen werden. Die Freistellen und die Unter- haltsbeihilfen(Zuschuß zu den Kosten für die Unterbringung im Heim bezw. bei den Englischen Fräulein) werden auf ein Jahr vergeben. Sie sind aber stets widerruflici und werden auch im Laufe des Schuljahres zurückgenommen, wenn Leistungen oder Betragen der Inhaberin zu beanstanden sind. Die Gesuche müssen alljährlich auf den von unserer Schule ausgegebenen Vordrudken erneuert werden. Freistellen dürfen an unserer Anstalt nur an solche Schülerinnen verliehen werden, die im Betragen die Note 1 oder 2, in den Leistungen und in Aufmerk- samkeit mindestens 3 haben. An Schülerinnen, die neu in die Schule eintreten, sollen Freistellen im ersten Jahre nur in besonderen Ausnahmefällen vergeben werden.

Sämtliche Schülerinnen sind bei der Nassauischen Landesversicherungsbank in Wiesbaden gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsbeitrag, der im Jahr für jede Schülerin RM-.70(für jede Heimschülerin RM 1.20) beträgt, ist bis zum 15. Mai fällig. Die Teilnahme an der Versicherung ist nach einer Verfügung des Ministeriums für Kultus und Bildungswesen für alle Schülerinnen Pflicht.

Die Ferien liegen im kommenden Schuljahre folgendermaßen:

Osterferien: 1.-22. April

Pfingstferien; 27. Mai bis 3. Juni Sommerferien: 14. Juli bis 12. August Herbstferien: 23. September bis 7. Oktober Weihnachtsferien: 23. Dezember bis 6. Januar.

Unsere Schule ist an die Fernsprechleitung der Stadt Darmstadt angeschlossen. Durch Vermittlung der Post ist dasStadtamt anzurufen, das dann die Verbindung mit uns herstellt.

Darmstadt, im März 1028.

Die Direktion der Aufbauschule für Mädchen Pfafj.

10 Druck: Gebr. Grimm, Darmstadt.