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Schulnachrichten
des Königlichen Taubſtummen-Inſtituts zu Camberg über das Schuljahr 18⁶7½8
von
Lehrer Prieſter.
I. Lehrverfaſſung. A. Tehrercollegium.
Das Lehrercollegium hat im Laufe des verfloſſenen Schuljahres inſofern eine Verän⸗ derung erlitten, als Oberlehrer Meckel wegen Erkrankung auf die Dauer des ganzen Schuljahres beurlaubt war, während Lehrvikar Kexel zu Wisper zur Aushilfe an das Taub⸗ ſtummen⸗Inſtitut verſetzt und dem Berichterſtatter die Funktionen des dirigirenden Oberlehrers übertragen wurden. Die proviſoriſchen Hilfslehrer: Marx und Wehrheim, erhielten die Er⸗ nennung zu defſinitiven Hilfslehrern. Das Lehrercollegium bildeten alſo im abgelaufenen Schuljahre:
1) Lehrer Prieſter,*) 2) Lehrer Jung, 3) Hilfslehrer Marx, 4) Hilfslehrer Wehrheim, 5) Lehrvikar Kexel und 6) Hilfslehrerin Willach. Den Religionsuntericht an einen iſraelitiſchen Knaben ertheilte N. Sonnenberger.
*) Von demſelben iſt im Laufe des Schuljahres im Druck erſchienen: „Auszug aus der Liturgie bei dem öffentlichen Gottesdienſte der evangeliſch⸗chriſtlichen Kirche in Naſſau nebſt den Abſchnitten aus den Evangelien, welche an Sonn⸗ und eſttagen in den Kirchen vorgeleſen werden, zum Gebrauche für Taubſtumme und Harthörende beim Gottesdienſte und gottes⸗ desſtlichen Handlungen, mit den nöthigſten Erklärungen verſehen.“ Idſtein, Ohlenmacher, 1867. gr.


