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Prüflinge im Jahr 1868 resp. 1869 erſt von der Königlichen Regierung zu erwarten, resp. die Zulaſſung durch die betreffenden zu erbitten.
Das Schuljahr wurde am 4. Juni 1867 eröffnet; die Herbſtferien dauerten vom 13. Sep⸗ tember bis 15. October, die Weihnachtsferien vom 23. December 1867 bis 3. Januar 1868. Sommer⸗ und Winterſemeſter wurden in herkömmlicher Weiſe mit Gottesdienſt in der Haus⸗ kapelle des Seminars eröffnet, dem alle Lehrer und Schüler beiwohnten. Um 8 Uhr war Er⸗ öffnung im Schulſaale mit Geſang, Gebet, Mittheilung der Schulgeſetze und Anſprache des Di⸗ rektors an Lehrer und Schüler.
Die Trimeſtralcenſuren wurden, wie ſeither, in folgender Weiſe abgehalten. In einer Lehrerkonferenz wurden die Noten der Schüler in Betragen, Fleiß und Kenntniſſen feſtge⸗ ſtellt. Darauf hielt der Direktor in Gegenwart aller Lehrer an die im Schulſaale verſammelten Schüler, nachdem der Religionslehrer dieſen Ackt mit einem Gebet eröffnet, eine Anſprache, wo⸗ rin er über den ſittlichen und wiſſenſchaftlichen Geiſt der Schüler im abgelaufenen Zeitraum Rechenſchaft gab und die geeigneten Lehren und Ermahnungen anknüpfte. Hierauf begaben ſich die Schüler in ihre Klaſſen, wo dann der Direktor wieder in Gegenwart aller Lehrer jedem ein⸗ zelnen Schüler ſeine Cenſur mittheilte und die Rangordnung bekannt machte.— Ein Zeugniß (Auszug aus dem Konduitenbuch) wird in jedem Trimeſter durch den Direktor an den betr. Königl. Schulinſpektor zur Mittheilung an den Schulvorſtandsdirigenten(Pfarrer) und die Eltern des betr. Schülers geſchickt.
Um Betragen und Fleiß der Schüler möglichſt zu überwachen und zu fördern, wurden neben den Trimeſtralcenſuren noch monatlich Cenſuren über Betragen und Fleiß gehalten. Das Ergebniß der Lehrerkonferenz wurde den im Schulſaale verſammelten Schülern vom Direktor mündlich mitgetheilt, wobei mehr das Verhalten der einzelnen Klaſſen während des abgelaufenen Monates, als das jedes einzelnen Schülers zur Sprache kam. Einzelne Schüler wurden nur dann genannt und zurechtgewieſen, wenn eine beſondere Veranlaſſung dazu gegeben war.
In religiös kirchlicher Hinſicht iſt die alte erprobte Uebung beibehalten worden: an den Werktagen Beſuch der hl. Meſſe in der Hauskapelle; an Sonn⸗ und Feiertagen Beſuch des Vor⸗ und Nachmittagsgottesdienſtes in der Pfarrkirche, wobei die Seminariſten den Geſang zu tragen haben; alle 8 Wochen Beicht und Kommunion in der Pfarrkirche.
III. Statiſtik.
Das Verzeichniß der Schüler folgt unten. Ein volles Internat beſteht hier zur Zeit nicht. Die Schüler der I. Klaſſe wohnten alle in der Stadt, mit Ausnahme eines einzigen, dem wegen ſeiner Dürftigkeit auf Antrag des Direktors von der Königl. Regierung die billigere Wohnung und Verköſtigung im Internat geſtattet worden war. Die Schüler der II. und III. Klaſſe wohn⸗ ten im Internat, mit Ausnahme jener, deren Eltern in der Stadt wohnen.
Für Vermehrung der Bibliothek und der verſchiedenen Mobiliargegenſtände waren zuſam⸗ men an 350 Thlr. bewilligt, welche nach Bedürfniß verwendet wurden.
Der Centralvorſtand des Gewerbevereins hat auch in dieſem Shuijihre vas gewerb⸗


