Jahrgang 
1859
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Bericht über den Zuſtand des Taubſtummen-Inſtituts zu Camberg, im Schuljahre 185

von dem

Schulinſpector Pfarrer Schard zu Idſtein.

I. Lehrverfaſſung. 4. 1. Schulinſpector: Pfarrer Schard zu Idſtein. 2. Lehrercollegium.

An der Anſtalt wirkten wie bisher: 1) Georg Chriſtian Deußer, Oberlehrer; 2) Bern⸗ hard Meckel, Lehrer; 3) Carl Prieſter, Lehrer; 4) Johann Jungz; Lehrer; 5) Wilhelm Müller, Schulcandidat. Den Induſtrieunterricht beſorgten Werkführer Stehling für die Knaben und Magdalene Rühl für die Mädchen.

B. Unterricht.

In dem Lehrplan iſt inſofern eine Veränderung eingetreten, als in Gemäßheit hoher Re⸗ giminal-Verfügung vom 10. Juni 1858 ad Num. Reg. 19,856 die Lehrſtunden an den Vormit⸗ tagen wöchentlich um 4 Stunden vermehrt worden ſind; es wurden daher ſeit dieſer Verfü⸗ gung an jedem Vormittage 4 Unterrichtsſtunden, im Sommer von 7 bis 11, im Winter von 8 bis 12 Uhr gehalten. Nach derſelben hohen Verfügung nahm der Nachmittagsunterricht um 2, ſtatt wie fruͤher, um 1 Uhr ſeinen Anfang.

Nachdem zwei iſraelitiſche Zöglinge in die III. Klaſſe aufgerückt und in der Sprache ſo⸗ weit vorgebildet waren, daß der Untecricht für dieſelben beginnen konnte, wurde durch Reſcript Herzoglicher Landesregierung vom 19. Juni v. J. ad Num. Reg. 20,669 der iſraelitiſche Reli⸗ gionslehrer Sonnenberger zu Camberg mit dieſem Unterrichte beauftragt.