Jahrgang 
1855
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Am 3. October v. J. wurde die Herbſtprüfung gehalten, und das Winterſemeſter am 4. November begonnen.

Für die Bibliothek des Inſtituts waren von Hohem Staatsminiſterium, Ab⸗ theilung des Innern, 80 fl., für Zeichenapparat 10 fl., ſowie für den Ankauf ausge⸗ balgter Thiere und Vervollſtändigung einer Schmetterling- und Käferſammlung 15 fl., und zur Anſchaffung von Wachsfrüchten 12 fl. bewilligt.

Zwei Mädchen feierten am erſten Sonntage nach Oſtern d. J. in der Pfarr⸗ kirche zu Camberg ihre erſte heilige Communion, und drei Knaben werden am nächſten Pfingſtfeſte durch die in der Pfarrkirche zu Walsdorf ſtattfindende Confirmation in die evangeliſch⸗chriſtliche Kirche aufgenommen werden.

Die öffentliche Prüfung wird am 10. Mai zu Camberg in dem Rathhausſaale gehalten werden und Vormittags um 9 Uhr, Nachmittags um 3 Uhr ihren Anfang nehmen. Die Eltern und Vormünder der Zöglinge, ſowie alle Freunde des Schul⸗ weſens und der Anſtalt werden hiermit geziemend eingeladen, der Prüfungsfeier beizuwohnen.

Der neue Lehrcurſus beginnt am 4. Juni. Bei der Aufnahme neuer Zöglinge müſſen deren Geburtsſcheine vorgelegt werden. Leider gibt es hier und da in unſerm Herzogthum noch taubſtumme Kinder, welche des nöthigen Unterrichtes entbehren müſſen, weil deren Eltern aus Unverſtand oder aus niedriger Furcht, ein kleines Opfer bringen zu müſſen, ſich einer Aufnahme derſelben in das Taubſtummen-Inſtitut hartnäckig widerſetzen. Daß ſolche unglückliche Kinder deßhalb der geiſtigen Bildung, die den Menſchen erſt über das Thier erhebt, daß ſie namentlich aller religiöſen Bildung und ſittlichen Entwicklung beraubt bleiben, iſt eine jedem Nachdenkenden von ſelbſt einleuchtende und auch immer durch die Erfahrung beſtätigte, traurige Wahrheit. Es dürfte daher die hier ausgeſprochene Bitte nicht befremden, daß ins⸗ beſondere die betreffenden Herrn Geiſtlichen allen Einfluß aufbieten möchten, um ſolche unverſtändige, gegen das höchſte Intereſſe ihrer eigenen Kinder ſich verſün⸗ digende Eltern eines Beſſeren zu belehren. Eltern oder Vormünder, welche ein ihre taubſtummen Kinder oder Pflegbefohlenen betreffendes Anliegen haben, wollen ſich gefälligſt an den Oberlehrer Deußer oder an den Unterzeichneten wenden.

Schard.