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Der Direktor iſt an Schultagen in der Regel von 11—12 Uhr vormittags auf ſeinem Amts⸗ zimmer zu ſprechen. Wenn der Zweck des Beſuchs Auskunft über die Fortſchritte eines Schülers iſt, empfiehlt es ſich, den Beſuch 2— 3 Tage vorher anzumelden.
7. Aufnahme und Schulbeginn.
Anmeldungen zum Eintritt in die Realſchule werden, ſoweit ſie noch nicht erfolgt ſind, Mon⸗ tag, den 17. März 1913, vormittags von 9— 12 Uhr, im Schulgebäude entgegengenommen.
Dabei iſt eine ſtandesamtliche Geburtsurkunde mit unterſtrichenem Rufnamen, ein Impfſchein und ein Abgangszeugnis der ſeither beſuchten Schule vorzulegen. In die Sexta werden Kinder auf⸗ genommen, die das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. Doch können bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife auch ſolche Kinder aufgenommen werden, die ſpäteſtens bis zum 30. September l. Is. das 9. Lebensjahr vollenden.
Zum Eintritt in Sexta ſind folgende Kenntniſſe erforderlich und gegebenenfalls durch eine Prüfung nachzuweiſen:
a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit ziemlicher Betonung zu leſen;
b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗
kommenden Wörter;
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihre Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur die
Hauptzeiten;
d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Zur Aufnahme von Mädchen in die Realſchule bedarf es in jedem einzelnen Falle eines Ge⸗ ſuches an das Großherzogliche Miniſterium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten. Das Geſuch iſt mit 1,50 M. ſtempelpflichtig und wird am einfachſten der unterzeichneten Direktion zur Weitergabe übergeben. Es empfiehlt ſich, für das Geſuch die Vordrucke zu benutzen, die von der Direktion zur Verfügung geſtellt werden und bei der Anmeldung ausgefüllt werden können.
Die Aufnahmeprüfungen finden Montag den 31. März, vormittags 8 Uhr, ſtatt.
Der Unterricht im neuen Schuljahr beginnt Dienstag, den 1. April, um 7.45 Uhr.
Butzbach, im März 1913
Großherzogliche Direktion der Realſchule Dr. Schnell


