Jahrgang 
1913
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in Gießen. Am 8. Januar trug Herr Prof. G. Louvrier, Lektor der franzöſiſchen Sprache an der Univerſität Berlin, eine Anzahl franzöſiſche Stücke vor den Schülern unſerer drei oberen Klaſſen vor.

Wie ſeither, ſo haben auch in dieſem Jahre der hieſige Vorſchußverein und die Bezirkskaſſe Mathildenſtift der Schule je 200 M. zur Unterſtützung bedürftiger und würdiger Schüler zur Verfügung geſtellt. Wir ſprechen hierfür beiden Anſtalten unſeren Dank aus. Herr Georg Wendel ſchenkte der Anſtalt einen ausgebalgten Truthahngeier und Herr Neuſchäfer einen präparierten Pferdeſchädel. Beiden Spendern unſeren herzlichſten Dank.

9. Mitteilungen.

1) Ferien. 1) Oſterferien vom 16. bis 30. März. 2) Pfingſtferien vom 11. bis 18. Mai. 3) Sommerferien vom 6. Juli bis 3. Auguſt. 4) Herbſtferien vom 28. September bis 12. Oktober. 5) Weihnachtsferien vom 21. Dezember bis 4. Januar. 6) Schuljahrſchluß am 4. April 1914.

2) Zur Schulordnung.

Maßgebend für den Unterrichtsanfang iſt allein die Schuluhr. Dieſe iſt ſtets gegen die Bahn⸗ uhr um 5 Minuten vorgeſtellt.

Kann ein Schüler den Unterricht nicht beſuchen, ſo ſoll dies dem Klaſſenführer ſofort mit⸗ geteilt werden. Geſchieht dies nicht, ſo werden die Eltern durch portopflichtigen Brief aufgefordert, über den Verbleib des Schülers Auskunft zu geben.

Wer wegen der Gefahr der Verbreitung einer anſteckenden Krankheit die Schule nicht beſuchen durfte, kann erſt auf Grund einer ärztlichen Beſcheinigung wieder zum Unterricht zugelaſſen werden. Wir werden ſtrenge darauf ſehen, daß dieſe Anordnung befolgt wird.

3) Die ſchriftlichen Arbeiten.

Zu Anfang eines jeden halben Jahres wird den Eltern bekannt gegeben, an welchen Tagen jeder Woche ſich die Hefte mit den beurteilten und verbeſſerten Arbeiten in den Händen der Schüler befinden.

4) Der häusliche Leſeſtoff, das Rauchen und der Genuß geiſtiger Getränke.

Wir weiſen die Eltern auf die Notwendigkeit hin, den Leſeſtoff ihrer Kinder zu überwachen

und ferner ihre Kinder vor dem frühzeitigen Rauchen und Genuß geiſtiger Getränke zu bewahren.

5) Freiſtellen.

Freiſtellen werden der Vorſchrift gemäß ſtets nur auf Nachſuchen und auf je ein Jahr ver⸗ liehen. Die ſeitherigen Inhaber müſſen daher ihr Geſuch für das kommende Jahr erneuern. Wir erbitten uns dieſe Geſuche, ebenſo wie neu einzureichende, bis ſpäteſtens zum 26. April. Nach dem Miniſterialausſchreiben vom 10. Januar 1903 ſollen Freiſtellen nur dann bewilligt werden, wenn es mit Rückſicht auf gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelloſes Verhalten im öffentlichen Intereſſe wünſchenswert erſcheint, daß unbemittelten jungen Leuten der Weg zur höheren Ausbildung geebnet wird.

Nach den gleichen Grundſätzen werden wir auch bei der Verteilung der von den beiden hieſigen Kaſſen bewilligten Beträge verfahren. Mädchen kommen für Freiſtellen nicht in Betracht.

6) Sprechſtunde.

Zur Rückſprache mit den Eltern ſind der Direktor und die Lehrer gern bereit; doch kann eine

Beſprechung während der Unterrichtsſtunden der Lehrer nicht ſtattfinden.