M. IIb IIIa IIIbIVVVI Schmeil, Grundriß der Tier⸗ und Pflanzenkunde 1.50—*2** Naturkunde Götz, Lehrbuch der Phyſik 4.50*»*———— Arendt⸗Dörmer, Leitfaden der Chemie u. Mineralogie[1.80*»Z————— Geſang Stahl, Heſſiſches Liederbuch, 2. Heft 0.85-»** 1—
Bücher in veralteten Ausgaben und mit alter Rechtſchreibung ſind nicht zuläſſig.
7. Berechtigungen.
1) Wer die Klaſſe IIIa mit Erfolg beſucht hat, braucht an dem Unterricht der Fortbildungsſchule nicht teilzunehmen.
2) Wer nach Beſuch der Klaſſe IIb die beſondere Abſchlußprüfung beſtanden hat, erhält das Zeugnis über die wiſſenſchaftliche Befähigung zum einjährigen Heeresdienſt. Dieſes Zeugnis berechtigt außerdem:
5 1) zum Intendanturſubalterndienſt beim Heere, 2) zur Maſchiniſten⸗ und Ingenieurprüfung bei der Kaiſerlichen und der Handelsmarine, 3) zur Zulaſſung zum Vorbereitungsdienſt und zur Prüfung der Polizeikommiſſare, 4) zur Zulaſſung zur landwirtſchaftlichen Abgangsprüfung, 5) zur Aufnahme als Zivilſupernumerar im preußiſch⸗heſſiſchen Eiſenbahndienſt.
Für letzteres genügt auch der einfache erfolgreiche Beſuch der IIb ohne Abgangsprüfung.
3) Wer die Klaſſe IIb mit Erfolg beſucht hat, kann ohne jede weitere Aufnahmeprüfung in die Oberſekunda einer heſſiſchen Oberrealſchule eintreten.
Folgendes ſind die Berechtigungen für die Oberſtufe der Oberrealſchule:
Reifeprüfung Reife für Oberprima Reife für Unterprima
Heilkunde ¹)
Rechtswiſſenſchaft
Höheres Lehrfach ¹)
Forſtfach i)
Bergfach
Landwirtſchaft
Baufach
Maſchinenfach
Elektrotechnik
Elektrochemie
Chemie mit Prüfung für den Staats⸗ dienſt
Schiffbaufach
Maſchinenbaufach
Tierheilkunde ¹)
Zahnheilkunde ¹)
Höherer Poſtdienſt
Höherer Telegraphendienſt
Erlaß der Fähnrichsprüfung
Erlaß der Seekadettenprüfung
Zulaſſung zu einem pädagog. Kurſus zur Ausbildung als Volksſchullehrer.
Marineverwaltungsdienſt
Verwaltungsſekretariat bei den kaiſer⸗ lichen Werften
Zahlmeiſterdienſt und Intendantur⸗ ſekretariat bei der Marine.
Reichsbankdienſt
Apothekerfach ²)
Zulaſſung zur Prüfung für die mittleren Stellen in der Verwaltung, im Fi⸗ nanzfach und den dieſen gleichartigen Stellen im Bereich des Miniſteriums des Innern, der Juſtiz und der Oberrechnungskammer
Zulaſſung zur Prüfung der Geometer 1. Kl., zur Fähnrichsprüfung, zur Seekadettenprüfung.
¹) Für die Studierenden der Rechtswiſſenſchaft, Heilkunde, Zahn⸗ und Tierheilkunde und des
Forſtfaches und für die Bewerber um eine Lehrbefähigung in Deutſch, Franzöſiſch und Engliſch ſind Kenntniſſe in der lateiniſchen Sprache nötig. Dieſe Kenntniſſe können erworben werden durch den er⸗ folgreichen Beſuch des an allen heſſiſchen Oberrealſchulen eingerichteten wahlfreien Lateinunterrichts, der in IIb beginnt und bis la durchgeführt wird.


