Jahrgang 
1912
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M. IIb IIIa IIIbIVVVI Schmeil, Grundriß der Tier⸗ und Pflanzenkunde 1.50*2** Naturkunde Götz, Lehrbuch der Phyſik 4.50*»* Arendt⸗Dörmer, Leitfaden der Chemie u. Mineralogie[1.80*»Z Geſang Stahl, Heſſiſches Liederbuch, 2. Heft 0.85-»** 1

Bücher in veralteten Ausgaben und mit alter Rechtſchreibung ſind nicht zuläſſig.

7. Berechtigungen.

1) Wer die Klaſſe IIIa mit Erfolg beſucht hat, braucht an dem Unterricht der Fortbildungsſchule nicht teilzunehmen.

2) Wer nach Beſuch der Klaſſe IIb die beſondere Abſchlußprüfung beſtanden hat, erhält das Zeugnis über die wiſſenſchaftliche Befähigung zum einjährigen Heeresdienſt. Dieſes Zeugnis berechtigt außerdem:

5 1) zum Intendanturſubalterndienſt beim Heere, 2) zur Maſchiniſten⸗ und Ingenieurprüfung bei der Kaiſerlichen und der Handelsmarine, 3) zur Zulaſſung zum Vorbereitungsdienſt und zur Prüfung der Polizeikommiſſare, 4) zur Zulaſſung zur landwirtſchaftlichen Abgangsprüfung, 5) zur Aufnahme als Zivilſupernumerar im preußiſch⸗heſſiſchen Eiſenbahndienſt.

Für letzteres genügt auch der einfache erfolgreiche Beſuch der IIb ohne Abgangsprüfung.

3) Wer die Klaſſe IIb mit Erfolg beſucht hat, kann ohne jede weitere Aufnahmeprüfung in die Oberſekunda einer heſſiſchen Oberrealſchule eintreten.

Folgendes ſind die Berechtigungen für die Oberſtufe der Oberrealſchule:

Reifeprüfung Reife für Oberprima Reife für Unterprima

Heilkunde ¹)

Rechtswiſſenſchaft

Höheres Lehrfach ¹)

Forſtfach i)

Bergfach

Landwirtſchaft

Baufach

Maſchinenfach

Elektrotechnik

Elektrochemie

Chemie mit Prüfung für den Staats⸗ dienſt

Schiffbaufach

Maſchinenbaufach

Tierheilkunde ¹)

Zahnheilkunde ¹)

Höherer Poſtdienſt

Höherer Telegraphendienſt

Erlaß der Fähnrichsprüfung

Erlaß der Seekadettenprüfung

Zulaſſung zu einem pädagog. Kurſus zur Ausbildung als Volksſchullehrer.

Marineverwaltungsdienſt

Verwaltungsſekretariat bei den kaiſer⸗ lichen Werften

Zahlmeiſterdienſt und Intendantur⸗ ſekretariat bei der Marine.

Reichsbankdienſt

Apothekerfach ²)

Zulaſſung zur Prüfung für die mittleren Stellen in der Verwaltung, im Fi⸗ nanzfach und den dieſen gleichartigen Stellen im Bereich des Miniſteriums des Innern, der Juſtiz und der Oberrechnungskammer

Zulaſſung zur Prüfung der Geometer 1. Kl., zur Fähnrichsprüfung, zur Seekadettenprüfung.

¹) Für die Studierenden der Rechtswiſſenſchaft, Heilkunde, Zahn⸗ und Tierheilkunde und des

Forſtfaches und für die Bewerber um eine Lehrbefähigung in Deutſch, Franzöſiſch und Engliſch ſind Kenntniſſe in der lateiniſchen Sprache nötig. Dieſe Kenntniſſe können erworben werden durch den er⸗ folgreichen Beſuch des an allen heſſiſchen Oberrealſchulen eingerichteten wahlfreien Lateinunterrichts, der in IIb beginnt und bis la durchgeführt wird.