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IX. Bekanntmachung.
Anmeldungen zum Eintritt in die Realschule werden Montag, den 10. April 1911, vor- mittags von 10 bis 12 Uhr, im Schulgebäude entgegengenommen.
Dabei ist eine standesamtliche Geburtsurkunde mit unterstrichenem Rufnamen. ein Impfschein und ein Abgangszeugnis der seither besuchten Schule vorzulegen.
In Sexta werden Kinder aufgenommen, welche das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. Doch können bei genügender leiblicher und geistiger Reife auch solche Kinder aufgenommen werden, welche spätestens bis zum 30. September l. Js. das 9. Lebensjahr vollenden.
Zum Eintritt in Sexta sind folgende Kenntnisse erforderlich und gegebenenfalls durch eine Prüfung nachzuweisen:
5 a) Fähigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen;
b) ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens
vorkommenden Wörter;
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihre Einteilung und Beugung. bei den Zeitwörtern nur die
Haupttempora;
d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Kinder, welche an dem in Sexta beginnenden Lateinunterricht teilnehmen wollen, müssen ausserdem gute Sicherheit im Schreiben und Lesen der lateinischen Schrift nachweisen.
In höhere Klassen eintretende Schüler haben ausser dem erforderlichen Alter auch den
entsprechenden Kenntnisstand, wie ihn der Lehrplan vorschreibt. nachzuweisen. Zur Aufnahme von Mädchen in die Realschule bedarf es in jedem einzelnen Falle eines Gesuches an das Grossherzogliche Ministerium des Inuern, Abteilung für Schulangelegenheiten. Das Gesuch ist mit 1,50 Mark stempelpflichtig und wird am einfachsten der unterzeichneten Direktion — spätestens am Anmeldetermin mit den üblichen Aufnahmepapieren— zur Weitergabe überreicht.
Der Unterricht beginnt Montag, den 24. Kpril 1911, vormittags 8 Uhr.
Grossherzogliche Direktion der Realschule. Karg.


