Oberreal- und Realschulen vom l. April 1910
Oberprima bis einsc
1 Flage 3 4 die übrigen Klassen auf 130 Mk. herigen YVorschriften
hessische
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Gesuches an das Grossherzogliche Ministerium des Innern. Abteilung für Schulangelegenheiten. Das Gesuch ist mit 1,50 Mark stempelpflichtig und wird am einfachsten der unterzeichneten Direktion — spätestens am Anmeldetermin mit den üblichen Aufnahmepapieren— zur Weitergabe überreicht. Schulgeldermässigungen werden Mädchen nicht zu teil.
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IX. Bekanntmachung.
Anmeldungen zum Eintritt in die Realschule werden Montag, den 21. März 1910, vor- mittags von 10 bis 12 Uhr, im Schulgebäude entgegengenommen.
Dabei ist eine standesamtliche Geburtsurkunde mit unterstrichenem Rufnamen, ein Impfschein und ein Abgangszeugnis der seither besuchten Schule vorzulegen.
In Sexta werden Knaben aufgenommen. welche das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. Doch können bei genügender leiblicher und geistiger Reife auch solche Knaben aufgenommen werden. welche spätestens bis zum 30. September l. Js. das 9. Lebensjahr vollenden.
Zum Eintritt in Sexta sind folgende Nenntnisse erforderlich und gegebenenfalls durch eine Prüfung nachzuweisen: 3
a) Fähigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen;
b) ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens
vorkommenden Wörter;
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihre Einteilung und Beugung. bei den Zeitwörtern nur die
Haupttempora;
d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Nnaben. welche an dem in Sexta beginnenden Lateinunterricht teilnehmen wollen, müssen ausserdem gute Sicherheit im Schreiben und Lesen der lateinischen Schrift nachweisen.
In höhere Klassen eintretende Schüler haben ausser dem erforderlichen Alter auch den entsprechenden Kenntnisstand. wie ihn der Lehrplan vorschreibt. nachzuweisen.
Der Unterricht beginnt Montag, den 4. April 1910, vormittags 8 Uhr.
Grossherzogliche Direktion der Realschule. Karg.
— Ferfüͤ Zrossh. Ministeriums des Innern wird Durch Verfügung Grossh. Ministerium de
qas Schulgeld für den Besuch der Gymnasien, Realgymnasien, C 7 8
ab für die Klassen hliesslich Obersekunda auf 150 Mk. und für jährlich erhöht.— Die bis- über den Schulgeldzüschlag für nicht-
Schüler bleiben auch weiterhin in Kraft.


