Jahrgang 
1908
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7. Sprechstunde.

Zur Rücksprache mit den Eltern unserer Schüler sind der Direktor und die Lehrer stets- gerne bereit; doch kann eine Besprechung mit Rücksicht auf die damit verbundene Störung des Unterrichtsbetriebes während der Unterrichtsstunden selbst nicht stattfinden.

Der Direktor ist an Schultagen in der Regel von 1112 Uhr vormittags auf seinem Amts- zimmer im Schulgebäude zu sprechen. Es empfiehlt sich vorherige Anmeldung, wenn es sich um Auskunft über Leistungen der Schüler handelt, damit der Direktor oder der Klassenführer sich vorher mit den Fachlehrern besprechen kann.

8. Eintritt in die Schule und Austritt.

Alle Eltern, welche ihre Söhne unserer Anstalt anvertrauen wollen, werden in deren eigenem Interesse gebeten, dieselben so frühzeitig als möglich und zwar schon in die Sexta eintreten zu lassen. Denn die Erfahrung zeigt, dass der Eintritt in eine höhere Klasse als die Sexta für- solche Schüler, die nicht von einer anderen Realschule kommen, immer mit grossen Schwierigkeiten verknüpft ist.

Dem Austritt eines Schülers muss eine Abmeldung durch den Vater oder dessen Stellver- treter vorausgehen(Schulordnung§ 3. s. Zeugnisheft).

9. Wohnung und Aufenthalt auswärtiger Schüler.

Nach§ 7 und 17 der Schulordnung(siehe Zeugnisheft) ist wegen Unterbringung der Schüler zur Sicherung gehöriger Aufsicht Rücksprache mit der Direktion zu nehmen und vor jedem Wohnungswechsel hat entsprechende Anzeige stattzufinden.

Kein Schüler darf in einem Wirtshause Wohnung nehmen und seine Mahlzeiten darf ein Schüler nur mit Genehmigung der Direktion in einem Wirtshause einnehmen.

10. Aufnahme von Mädchen.

Zum ersten Male wurde im laufenden Schuljahre unsere Anstalt auch von Mädchen be- sucht. Zu ihrer Aufnahme bedarf es in jedem einzelnen Falle eines Gesuches an das Grossherzog- liche Ministerium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten. Das Gesuch ist mit 1,50 Mark stempelpflichtig und wird am einfachsten der unterzeichneten Direktion zur Weitergabe überreicht.

VIII. Bekanntmachung.

Anmeldungen zum Eintritt in die Realschule werden Montag, den 13. KApril 1908, vor- mittags von 10 bis 12 Unr, im Schulgebäude entgegengenommen.

Dabei ist eine standesamtliche Geburtsurkunde mit unterstrichenem Rufnamen, ein Impfschein- und ein Abgangszeugnis der seither besuchten Schule vorzulegen.

In Sexta werden Knaben aufgenommen, welche das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. Doch können bei genügender leiblicher und geistiger Reife auch solche Knaben aufgenommen werden, welche spätestens bis zum 30. September l. Js. das 9. Lebensjahr vollenden.

Zum Eintritt in Sexta sind folgende Kenntnisse erforderlich und gegebenenfalls durch eine Prüfung nachzuweisen:.

a) Fühigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen;

b) ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens

vorkommenden Wörter:

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihre Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur die-

Haupttempora;.

d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

Knaben, welche an dem in Sexta beginnenden Lateinunterricht teilnehmen wollen, müssen ausserdem gute Sicherheit im Schreiben und Lesen der lateinischen Schrift nachweisen.

In höhere Klassen eintretende Schüler haben ausser dem erforderlichen Alter auch den- entsprechenden Kenntnisstand, wie ihn der Lehrplan vorschreibt, nachzuweisen.

Der Unterricht beginnt Montag, den 27. April 1908, vormittags 8 Uhr.

Grossherzogliche Direktion der Realschule. Karg.